Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen von Wohnungen und Wohnhäusern
In der Steiermark: Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen einer Wohnung oder eines Wohnhauses für Menschen mit Behinderung als Hauptwohnsitz. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ein Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen einer Wohnung oder eines Wohnhauses, wenn die baulichen Änderungen aufgrund der besonderen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung erforderlich sind und die Wohnung/das Wohnhaus dem Menschen mit Behinderung als Hauptwohnsitz dient.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Umbau- und Anpassungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Behinderter nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz
- Hauptwohnsitz in der Steiermark
Beschreibung
Mit dem Zuschuss für notwendige bauliche Änderungen von Wohnungen und Wohnhäusern in der Steiermark wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt, die gezielt bauliche Umbauten unterstützt. Das Programm richtet sich an private Eigentümer:innen, deren Immobilie als Hauptwohnsitz für Menschen mit Behinderung dient und die aufgrund besonderer Bedürfnisse Anpassungen benötigen. Antragsberechtigt sind Personen mit Anerkennung als Behinderter:in nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, solange sie ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. Gefördert werden bauliche Umbau- und Anpassungsmaßnahmen, welche die Barrierefreiheit erhöhen und langfristig eine selbstbestimmte Wohnnutzung ermöglichen, von Türverbreiterungen und Rampen bis zu umfassenden Sanitäreinrichtungen.
Die Förderung zeichnet sich durch laufende Antragsmöglichkeiten ohne feste Fristen aus und ist seit dem 12. November 2013 verfügbar. Eingebettet in die Themenfelder Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau trägt sie zur nachhaltigen Integration und Teilhabe bei. Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderung durch passgenaue architektonische Lösungen. Die Abwicklung erfolgt über die Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, welche die Anträge prüft und fachlich begleitet. Durch die Bereitstellung eines direkten Zuschusses werden Barrieren im Wohnumfeld effektiv abgebaut und die Sicherheit im Alltag erhöht.