Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge bis zum 30.11. jedes Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur durch Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
- Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Ersatzinvestitionen
- Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen (Ausnahme mobile Verkaufseinrichtungen)
- Investitionen über Inzahlungnahme, Mietkauf oder Leasing
- Errichtung/Modernisierung von Wohnraum
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Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren
- Hauptabsatz der Güter/Dienstleistungen im Umkreis von 50 km um die Betriebsstätte
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Vorlage eines Wirtschaftsplans
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
- Bindung der geförderten Wirtschaftsgüter für mindestens fünf Jahre oder Ersatz durch gleich-/höherwertige Güter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ergänzende Angaben zum Antrag
- Wirtschaftlichkeitskonzept (Geschäftsplan)
- De-minimis-Erklärung
- Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Ausbildungs-/Qualifizierungsnachweis Betriebsleiter
- Aktueller Registerauszug
- Aktueller Gesellschaftervertrag (GbR)
- Erklärung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“
- Eigentumsnachweis/Pacht- oder Mietvertrag
- Architekten-/Ingenieurvertrag
- Jahresabschlüsse der letzten drei Wirtschaftsjahre
- Lageplan des Bauvorhabens
- Bauunterlagen
- Mindestens drei schriftliche Kostenangebote oder Kostenschätzungen
- Behördliche Genehmigungen
- Gewerbeanmeldung/-ummeldung
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt die Gründung und Entwicklung eigenständiger Kleinstunternehmen in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Ziel, die Wirtschaftsstruktur vor Ort zu diversifizieren und das Dienstleistungsangebot zu stärken. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen sowie begleitende Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens stehen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % bis 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können jährlich bis zum 30. November online beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg eingereicht werden; das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR netto. Die Projektauswahl basiert auf festgelegten Stichtagen (31. März, 30. Juni, 30. September, 30. November) und verbindlichen Auswahlkriterien.
Berechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß EU-KMU-Definition mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren sowie mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von maximal 2 Mio. EUR und weniger als zehn Mitarbeitenden. Der Hauptabsatz der hergestellten Güter oder erbrachten Leistungen muss im Umkreis von 50 km um die Betriebsstätte erfolgen. Voraussetzung für den Zuschuss sind der Nachweis beruflicher Qualifikation, ein detaillierter Geschäftsplan sowie der vollständige Finanzierungsnachweis. Gefördert werden u. a. Neuanschaffungen von Maschinen, Büro- und Ladeneinrichtungen oder technische Ausstattungen; nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Ersatzinvestitionen, Leasing, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Energiegewinnungsanlagen, Wohnraumbauten, Fahrzeuge (außer mobile Verkaufseinrichtungen) sowie Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen. Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleiben oder durch gleich- oder höherwertige Anlagen ersetzt werden.
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