Zuschuss

Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Zuschuss für Unternehmens­gründungen und ­-entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge bis zum 30.11. jedes Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Förderquote: 30% - 35%

Förderziel

Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur durch Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens
  • Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Ersatzinvestitionen
  • Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen (Ausnahme mobile Verkaufseinrichtungen)
  • Investitionen über Inzahlungnahme, Mietkauf oder Leasing
  • Errichtung/Modernisierung von Wohnraum
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Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kleinstunternehmen nach KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren
  • Hauptabsatz der Güter/Dienstleistungen im Umkreis von 50 km um die Betriebsstätte
  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Vorlage eines Wirtschaftsplans
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Bindung der geförderten Wirtschaftsgüter für mindestens fünf Jahre oder Ersatz durch gleich-/höherwertige Güter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ergänzende Angaben zum Antrag
  2. Wirtschaftlichkeitskonzept (Geschäftsplan)
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen
  5. KMU-Erklärung
  6. Nachweis der Gesamtfinanzierung
  7. Ausbildungs-/Qualifizierungsnachweis Betriebsleiter
  8. Aktueller Registerauszug
  9. Aktueller Gesellschaftervertrag (GbR)
  10. Erklärung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“
  11. Eigentumsnachweis/Pacht- oder Mietvertrag
  12. Architekten-/Ingenieurvertrag
  13. Jahresabschlüsse der letzten drei Wirtschaftsjahre
  14. Lageplan des Bauvorhabens
  15. Bauunterlagen
  16. Mindestens drei schriftliche Kostenangebote oder Kostenschätzungen
  17. Behördliche Genehmigungen
  18. Gewerbeanmeldung/-ummeldung

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt die Gründung und Entwicklung eigenständiger Kleinstunternehmen in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Ziel, die Wirtschaftsstruktur vor Ort zu diversifizieren und das Dienstleistungsangebot zu stärken. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen sowie begleitende Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens stehen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % bis 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können jährlich bis zum 30. November online beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg eingereicht werden; das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 EUR netto. Die Projektauswahl basiert auf festgelegten Stichtagen (31. März, 30. Juni, 30. September, 30. November) und verbindlichen Auswahlkriterien.

Berechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß EU-KMU-Definition mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren sowie mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von maximal 2 Mio. EUR und weniger als zehn Mitarbeitenden. Der Hauptabsatz der hergestellten Güter oder erbrachten Leistungen muss im Umkreis von 50 km um die Betriebsstätte erfolgen. Voraussetzung für den Zuschuss sind der Nachweis beruflicher Qualifikation, ein detaillierter Geschäftsplan sowie der vollständige Finanzierungsnachweis. Gefördert werden u. a. Neuanschaffungen von Maschinen, Büro- und Laden­einrichtungen oder technische Ausstattungen; nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Ersatzinvestitionen, Leasing, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Energiegewinnungsanlagen, Wohnraumbauten, Fahrzeuge (außer mobile Verkaufseinrichtungen) sowie Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen. Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre im Unternehmen verbleiben oder durch gleich- oder höherwertige Anlagen ersetzt werden.

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