Zuschuss

Zuschuss zur Ausbildung: Individuelle Begabtenförderung (BLKM)

Individuelle finanzielle Förderung für musikalisch besonders begabte und bedürftige junge Musiker*innen in Bayern (bis 20 Jahre) für Unterricht, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente. Anträge bis 01.05.2026 möglich.

Bildung Kultur Musik

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.03. - 01.05.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung musikalisch besonders begabter und finanziell bedürftiger junger Musiker*innen in der Ausbildungsphase vor der Berufstätigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterrichtsstunden
  • Fahrtkosten
  • Kursgebühren
  • Instrumente

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Bayern
  • Vollendung des 20. Lebensjahres noch nicht erreicht
  • Nachweis außergewöhnlicher musikalischer Begabung
  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Im Rahmen der musikalischen Ausbildung vor Berufstätigkeit

Bewertungskriterien

  • Musikalische Begabung
  • Finanzielle Bedürftigkeit

Beschreibung

Der Zuschuss zur Ausbildung: Individuelle Begabtenförderung des Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM) unterstützt musikalisch besonders talentierte und finanziell bedürftige junge Musiker:innen mit Wohnsitz in Bayern bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Gefördert werden Ausgaben im Rahmen der musikalischen Ausbildung vor der Berufstätigkeit, darunter Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente. Die Maßnahme zielt darauf ab, herausragende Begabungen frühzeitig zu erschließen und nachhaltig zu fördern, um den Nachwuchs in Ausbildung und Entwicklung bestmöglich zu begleiten. Die Auswahl erfolgt auf Basis eines Nachweises außergewöhnlicher musikalischer Begabung und der Darlegung der finanziellen Bedürftigkeit.

Anträge können ausschließlich über den Bayerischen Musikrat gestellt werden und müssen bis zum 01.05.2026 eingereicht sein. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen der Wohnsitz in Bayern, die Altersgrenze von unter 20 Jahren sowie eine schriftliche Dokumentation des Förderbedarfs. Die Mittelvergabe erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem individuellen Förderbedarf richtet. Die Bewertung fokussiert auf die künstlerische Eignung und die soziale Situation der Antragsteller:innen. Durch diese Förderung erhalten begabte Jugendliche eine wertvolle finanzielle Entlastung, die ihnen den Zugang zu hochwertigem Musikunterricht und professionellen Kursangeboten erleichtert und den Erwerb erforderlicher Instrumente ermöglicht.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.