Zuwendung an den Verein Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern
Zuwendung an den Verein Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern zur Deckung des Personal- und Verwaltungsaufwands. Gefördert von den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol zu gleichen Teilen. Gültig ab 01.01.2025, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Übernahme des Personal- und Verwaltungsaufwands für die Besorgung der Geschäfte des Vereins Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Festlegung des Beitrags durch die Vertragsparteien (Länder Kärnten, Salzburg und Tirol und Bund)
- Anforderungsschreiben des Sekretariats
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anforderungsschreiben
Beschreibung
Ab 01.01.2025 stellt eine auf Artikel 15a B-VG basierende Vereinbarung zwischen den Ländern Kärnten, Salzburg und Tirol eine dauerhafte Zuwendung für das Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern bereit. Mit dem Zuschuss wird explizit der Personal- und Verwaltungsaufwand gedeckt, der für die fachgerechte Erledigung sämtlicher Geschäfts- und Managementaufgaben des Vereins erforderlich ist. Durch die gleichmäßige Beteiligung der drei Bundesländer wird eine verlässliche Finanzierungsbasis geschaffen, die die nachhaltige Umsetzung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen im Nationalparkgebiet sichert und langfristig stärkt.
Förderberechtigt ist allein der Verein „Sekretariat des Nationalparkrates Hohe Tauern“. Zur Antragstellung müssen die Beitragshöhe durch die Vertragsparteien verbindlich festgelegt sowie ein formloses Anforderungsschreiben eingereicht werden. Förderfähige Aufwendungen umfassen Personalaufwendungen und damit verbundene Verwaltungskosten. Da die Zuwendung unbegrenzt gültig ist, können Anträge jederzeit ohne Fristende gestellt werden. Weitere Details zur Antragsabwicklung und rechtliche Grundlagen sind bei den zuständigen Abwicklungsstellen der Länder erhältlich.
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