Zuwendungen für bedürftige Bewohner*innen
Die Heinrich-Sanwald-Stiftung unterstützt gemeinsam mit der Bürgerstiftung der Stadt Kirchheim bedürftige Bewohner*innen der Kirchheimer Pflegeeinrichtungen bei der Erfüllung besonderer Wünsche wie Ausflüge, Blumen, Dekoration oder Kleidung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung und finanzielle Unterstützung bedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner der Kirchheimer Pflegeeinrichtungen zur Erfüllung besonderer, individueller Wünsche.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Wunschgütern (z. B. Blumen, Dekoration, Kleidung)
- Kosten für Ausflüge und Dienstleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bewohner*in einer Kirchheimer Pflegeeinrichtung
- Bestätigung der Bedürftigkeit durch Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bestätigung der Bedürftigkeit (Stempel/Unterschrift der Einrichtung)
Bewertungskriterien
- Nachgewiesene Bedürftigkeit
- Bezug zum individuellen Wunsch
Beschreibung
Die Heinrich-Sanwald-Stiftung in Kooperation mit der Bürgerstiftung der Stadt Kirchheim unterstützt bedürftige Bewohner:innen der Pflegeeinrichtungen in Kirchheim unter Teck mit Zuschüssen für individuelle Wunschleistungen. Förderfähig sind Ausgaben für Ausflüge, Blumen, Dekoration oder Bekleidung, sofern die Bedürftigkeit durch eine Mitarbeiter:in der Einrichtung bestätigt wird. Privathaushalte in Baden-Württemberg können die Zuwendung jederzeit beantragen. Das Förderziel liegt in der Verbesserung der Lebensqualität von Senior:innen, indem besondere Wünsche realisiert und der Alltag in stationären Einrichtungen abwechslungsreicher gestaltet werden. Maßgeblich sind die nachgewiesene Bedürftigkeit und der konkrete Bezug zum individuellen Wunsch.
Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie die Bestätigung der Bedürftigkeit (Stempel oder Unterschrift der Pflegeeinrichtung) erforderlich. Das Formular kann online heruntergeladen und postalisch oder per E-Mail an die Stiftung eingereicht werden. Eine Frist ist nicht vorgesehen, Anträge werden fortlaufend geprüft. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen. Diese Fördermöglichkeit richtet sich ausschließlich an Bewohner:innen der Kirchheimer Pflegeheime, deren besondere Wünsche sonst nicht realisierbar wären. Interessierte wenden sich zur Einsicht in das Antragsdokument an die Geschäftsstelle der Heinrich-Sanwald-Stiftung und können so unkompliziert Unterstützung für persönliche Wünsche erhalten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.