Zuschuss

Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse in Brandenburg auf Grundlage der GAK. Anträge für Vorhaben im Folgejahr bis 30.09. einzureichen, Auszahlungsanträge bis 31.10.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Förderquote: 40% - 90%

Förderziel

Förderung der Entwicklung eigenständiger, professionell wirtschaftender forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, um nachhaltige Waldbewirtschaftung, Holzvermarktung und eine stabile Marktposition zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für forstfachlich ausgebildetes Personal
  • Maßnahmen der Professionalisierung
  • Kosten für Zusammenfassung und Vermarktung des Holzangebotes
  • Aufwendungen für Mitgliederinformation und -aktivierung
  • Aufwendungen für Waldpflegeverträge
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leistungen öffentlicher Verwaltungen oder Betreuungsorganisationen
  • Maßnahmen auf Waldflächen außerhalb Brandenburgs
  • Verträge über 200 Hektar Vertragsfläche
  • Bodenordnungsverfahren nach FlurbG und LwAnpG

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Teilnahmebestätigung am Testbetriebsnetz Forst-BB
  • Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss nach BWaldG
  • Zuwendungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllt
  • Form- und fristgerechter, vollständiger Antrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (antrfwz.xlsx)
  2. Teilnahmebestätigung am Testbetriebsnetz Forst-BB
  3. Elektronisches Mitgliederverzeichnis
  4. Fragenkatalog (fragmbii.pdf)
  5. Richtlinie (richtlifwz.pdf)
  6. De-minimis-Erklärung
  7. Kopie des Waldpflegevertrags (bei 2.4)

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wie Forstbetriebsgemeinschaften, -verbände und -vereinigungen dabei, ihre wirtschaftliche Selbständigkeit zu stärken und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern. Die Zuwendung wird als Zuschuss auf Grundlage des GAK-Rahmenplans gewährt und deckt je nach Maßnahme 40 bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab. Gefördert werden neben Personalkosten für forstfachlich ausgebildetes Personal auch Maßnahmen der Professionalisierung, Zusammenfassung und Vermarktung des Holzangebots, Mitgliederinformation und ‑aktivierung, Abschluss von Waldpflegeverträgen, Fort- und Weiterbildung sowie Projektmanagement. Antragstellende müssen beim Testbetriebsnetz Forst-BB registriert sein, die Anerkennung als Zusammenschluss nach Bundeswaldgesetz vorweisen und einen form- und fristgerechten Antrag bis zum 30. September für das Folgejahr einreichen. Auszahlungsanträge sind bis zum 31. Oktober zu stellen. Die Fördersätze und Höchstbeträge variieren je nach Fördergegenstand und Vertragsumfang, wobei für Waldpflegeverträge gestaffelte Pauschalen pro Hektar gelten und die Gesamtförderung pro Zusammenschluss 150.000 Euro jährlich nicht übersteigen darf.

Zuwendungsempfänger:innen profitieren von einer transparenten Antrags- und Abrechnungsstruktur: Neben dem elektronischen Mitgliederverzeichnis sind Antragsformular, Richtlinie, Fragenkatalog sowie Nachweise zu Holzverkäufen, Rechnungen und Zahlungsbelegen einzureichen. Unzulässig sind Leistungen öffentlicher Verwaltungen oder Betreuungsorganisationen, Vorhaben außerhalb Brandenburgs, Verträge über 200 Hektar sowie Bodenordnungsverfahren nach FlurbG. Durch die Förderung langfristiger Waldpflegeverträge, gezielter Informations- und Aktivierungsmaßnahmen sowie strukturverbessernder Projekte werden die Marktposition und ökologische Funktion der privaten Waldbesitzenden nachhaltig gestärkt. Die Bewilligungsbehörde prüft im Rahmen ihres Ermessens und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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