Zuwendungen für ehrenamtliche Projekte in der Flüchtlingshilfe
Förderung ehrenamtlicher Projekte in der Flüchtlingshilfe in Rheinland-Pfalz. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und finanzielle Förderung ehrenamtlicher und bürgerschaftlicher Initiativen in der Flüchtlingshilfe im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Transport- und Reisekosten
- Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Immobilien
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich Flüchtlingshilfe in Rheinland-Pfalz
- Ehrenamtliches Engagement
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Vereinsstatus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweisdokumente zum gemeinnützigen Status
- Vereinsatznachweis
Bewertungskriterien
- Gesellschaftlicher Nutzen
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Umfang des ehrenamtlichen Engagements
Beschreibung
Zuwendungen für ehrenamtliche Projekte in der Flüchtlingshilfe fördern bürgerschaftliches Engagement und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz. Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie engagierte Privatpersonen können Beiträge zu innovativen Hilfsprojekten einreichen. Gefördert werden insbesondere Ausgaben für Sachmittel, Transport- und Reisekosten sowie Veranstaltungskosten, sofern das Projekt einen nachhaltigen Mehrwert für geflüchtete Menschen und die aufnehmende Gemeinschaft bietet. Grundlage der Förderung sind Kriterien wie gesellschaftlicher Nutzen, Nachhaltigkeit und die Intensität des ehrenamtlichen Einsatzes. Investitionskosten für Immobilien sowie rückwirkende Ausgaben sind hingegen ausgeschlossen.
Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich und ermöglicht eine zeitnahe Finanzierung von Initiativen im Bereich Migrationshilfe. Benötigt werden eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweisdokumente zum gemeinnützigen Status oder Vereinsregisterauszug und ein Nachweis über das ehrenamtliche Engagement. Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz steht mit Information, Fortbildungen und Vernetzungsangeboten unterstützend zur Seite. Interessierte Initiativen erhalten so einen transparenten Zugang zu finanziellen Zuschüssen und fachlicher Begleitung. Diese Fördermaßnahme leistet einen entscheidenden Beitrag, um ehrenamtliches Engagement nachhaltig zu stärken und Menschen mit Fluchthintergrund wirksam zu unterstützen.
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