Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern (Meisterprämie)
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von 7.500 € für Handwerks- oder Industriemeister:innen bei erstmaliger Vollexistenz durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern; zusätzlich 2.500 € für die Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes; Anträge bis 31.12.2028 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Handwerks- und Industriemeister:innen bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen Vollerwerbsexistenz im Handwerk durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung und fördert darüber hinaus die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Handwerks- oder Industriemeisterprüfung bzw. gleichwertiger Hochschulabschluss (§7 HwO)
- Erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollerwerbsexistenz durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung in einem Handwerk nach HwO
- Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats oder Schweiz bzw. gültiger Aufenthaltstitel (mindestens 18 Monate gültig)
- Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer zu Konzept und Tragfähigkeit
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck
- Nachweis über abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertigen Abschluss
- Beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises
- Fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer
- Eigenerklärung zur Unternehmensübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung
- De-minimis-Erklärung
- Gültiger Aufenthaltstitel (sofern erforderlich)
- Arbeitsvertrag (für Stufe 2)
- Nachweis über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (Gehaltsabrechnungen, Stufe 2)
Beschreibung
Förderchance für Handwerks- und Industriemeister:innen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 € zum Lebensunterhalt bei der erstmaligen Vollerwerbsexistenz im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung. Zusätzlich können weitere 2.500 € beantragt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Gründung mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz geschaffen und für mindestens zwölf Monate besetzt wird. Förderberechtigt sind natürliche Personen mit Meisterprüfung oder gleichwertigem Hochschulabschluss gemäß § 7 HwO, die ihren Betriebssitz im Land haben und die erforderliche Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer nachweisen. Die Gelder sollen Pflichtarbeitsplätze sichern und neue Stellen im Handwerk fördern.
Voraussetzungen und Antragsdetails
Anträge sind vor Vorhabensbeginn und längstens bis zum 31.12.2028 beim Landesförderinstitut M-V einzureichen. Neben dem Formular sind beizulegen: Nachweis der Meisterprüfung oder gleichwertiger Qualifikation, Kopie des Personalausweises, fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer, De-minimis-Erklärung sowie – für die Arbeitsplatzförderung – Arbeitsvertrag und Nachweise über geleistete Sozialversicherungsbeiträge. EU-/EWR-Staatsangehörigkeit oder ein entsprechender Aufenthaltstitel mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit ist erforderlich. Ziel ist die langfristige Erhaltung bestehender sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und die Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse. Die formgerechte Antragstellung und Beratung vorab bieten Interessierten Planungssicherheit und erleichtern den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.