Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Rheinland-Pfalz mit zinslosen Darlehen und Zuschüssen bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Anträge jederzeit über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben von öffentlichem Interesse, um eine zumutbare Entgeltbelastung der Einwohner sicherzustellen sowie eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Gutachten und Planungsleistungen
- Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten
- Grunderwerb und Nebenkosten
- Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unterhaltungs- und Betriebskosten
- Hausanschlüsse
- Verwaltungs- und Gerichtskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
- Zuwendungen können an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vergeben werden.
- Aufnahme in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) erforderlich.
- Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z. B. wasserrechtlich, Denkmalschutz) zum Zeitpunkt der Mittelbewilligung.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schadensgutachten
- Kostenkalkulation
- wasserrechtliche Genehmigungen
- kommunalaufsichtliche Stellungnahme
- Votum der Jury
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Klimaschutzaspekte
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Rheinland-Pfalz richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur, die wasserwirtschaftliche Projekte von öffentlichem Interesse realisieren. Gefördert werden Investitionen wie Baumaßnahmen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Gutachten und Planungsleistungen, Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten sowie Grunderwerb und Beratungs- bzw. Projektsteuerungsleistungen. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss (80 – 90 % der zuwendungsfähigen Kosten) und zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Voraussetzungen sind die Aufnahme in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP - Förderung) und vorhandene öffentlich-rechtliche Genehmigungen zum Zeitpunkt der Bewilligung. Anträge können fortlaufend über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung gestellt werden.
Gefördert werden vorbildliche Vorhaben mit hohem Innovationsgehalt, ausgeprägten Klimaschutzaspekten und wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Ein zentrales Kriterium ist die effiziente Nutzung von Wasserressourcen sowie ein moderates Entgeltniveau für die Bevölkerung. Ausschlüsse betreffen beispielsweise Erhaltungs- und Betriebskosten oder Hausanschlüsse. Zur Antragsunterlage gehören u. a. Schadensgutachten, Kostenkalkulation, wasserrechtliche Genehmigungen sowie kommunalaufsichtliche Stellungnahmen und Voten einer Jury fachkundiger Expert:innen. Die Förderung unterstützt die Umsetzung zukunftsfähiger, klimaresilienter Lösungen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur in Rheinland-Pfalz.
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