Zuschuss

Zuwendungen zur Errichtung von Klettergärten- Klettersteigen mit Begleiteinrichtungen

Laufende Förderung für die Errichtung von Klettergärten, Klettersteigen und zugehörigen Begleiteinrichtungen in Tirol im Rahmen der Erholungsraumgestaltung.

Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 50% - 70%

Förderziel

Förderung zur Planung und Errichtung von Klettergärten und Klettersteigen einschließlich Begleiteinrichtungen zur Verbesserung der Infrastruktur in Erholungsräumen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pauschalen
  • Eigenleistungen
  • Sachleistungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage eines Projektes inklusive Planung im Rahmen der Erholungsraumgestaltung
  • Geologische Stellungnahme bei begründetem Verdacht auf hohes Steinschlagrisiko
  • Maßnahme muss dem Förderkatalog Landschaftsdienst entsprechen
  • Behördliche Genehmigungen vor Bewilligung einholen
  • Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrages inklusive Verpflichtungserklärung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag inklusive Projektbeschreibung
  2. Verpflichtungserklärung
  3. Nutzungsvereinbarungen
  4. Angebote bzw. Kostenaufbereitungsmodelle
  5. Geologische Stellungnahme (falls erforderlich)

Beschreibung

In Tirol unterstützt diese Förderung die Planung und Errichtung von Klettergärten, Klettersteigen sowie zugehörigen Begleiteinrichtungen im Rahmen der Erholungsraumgestaltung. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und Unternehmen können bei freiem und kostenlosem Zugang zu naturnahen Freizeitangeboten Zuschüsse in Höhe von 50 % bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden pauschale Investitionen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten, sofern das Projekt dem aktuellen Förderkatalog Landschaftsdienst entspricht und die natur-, umwelt- sowie klimaschutzrelevanten Vorgaben berücksichtigt. Eine geologische Stellungnahme ist bei begründetem Steinschlagrisiko vorzulegen, und sämtliche behördlichen Genehmigungen müssen vor Antragstellung eingeholt werden. Der Anlageplan ist zusammen mit vollständigen Nutzungsvereinbarungen, Angeboten beziehungsweise Kostenaufbereitungsmodellen und einer förmlichen Verpflichtungserklärung einzureichen. Die Förderabwicklung erfolgt laufend, und der Projektabschluss unterliegt vor-Ort-Kontrollen durch Regionalberater:innen.

Mit diesem Zuschussprogramm wird das Ziel verfolgt, Infrastruktur und Erlebnisqualität in Tirols Erholungsräumen nachhaltig zu verbessern und zugleich den Zugangs- und Klimaschutzaspekten Rechnung zu tragen. Die Förderung richtet sich an Gebietskörperschaften, Tourismusverbände und Gemeindeplanungsverbände, die ihre Einnahmen in den Natur- und Erholungsraum reinvestieren. Es besteht keine Antragshöchstfrist, Anträge können fortlaufend gestellt werden. Durch die Kombination aus Planungssicherheit und attraktiver Zuschussquote leistet die Initiative einen wertvollen Beitrag zur Stärkung von Freizeit- und Umweltangeboten in den Tiroler Alpen. Interessierte Projektträger:innen finden alle relevanten Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen auf der transparenten Datenbank des Landes Tirol.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.