Zuschuss

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Zuschussprogramm zur integrierten ländlichen Entwicklung in Bremen und Niedersachsen. Anträge jeweils bis zum 30.09. eines Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Niedersachsen
Förderquote: 35% - 100%

Förderziel

Das Programm fördert Vorhaben zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums in Bremen und Niedersachsen, insbesondere Dorfentwicklung, Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen und Stärkung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung, um die Lebensverhältnisse ländlicher Regionen zu verbessern und eine nachhaltige Agrarstruktur zu sichern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nicht gefördert
  • Keine Förderung für gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten (z. B. Flächennutzungs- oder Bebauungspläne)
  • Zweckbindungsfristen: 12 Jahre bei Grundstücken und baulichen Anlagen, 5 Jahre bei technischen Einrichtungen
  • Ausschluss von Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Beihilfeleitlinien
  • Private Antragstellung im Bereich Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen nur über die Gemeinde

Beschreibung

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) unterstützen praxisnahe Projekte zur Stärkung und nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume in Bremen und Niedersachsen. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Städtebau, Infrastruktur, Landwirtschaft, Mobilität und Regionalförderung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Kommunen und gemeindliche Vereinigungen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in Dörfern durch Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen oder Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Die Gemeinschaftsinitiative von Land, Freier Hansestadt Bremen, Bund und EU bündelt finanzielle Mittel, um eine zukunftsfähige Agrarstruktur und attraktive ländliche Infrastruktur zu gewährleisten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit einem Fördersatz von 35 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragstellende reichen ihren Antrag jeweils bis zum 30. September eines Jahres beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung ein. Private Maßnahmen in den Bereichen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen werden über die jeweilige Gemeinde eingereicht. Nicht förderfähig sind Projekte in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner:innen, gesetzlich verpflichtende Planungsarbeiten sowie Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Beihilfeleitlinien. Zudem gelten Zweckbindungsfristen von 12 Jahren bei Grundstücken und baulichen Anlagen sowie fünf Jahren bei technischen Einrichtungen. Die strukturierte Vergabe sichert Transparenz und setzt Impulse für eine lebenswerte ländliche Zukunft.

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