Zweckzuschüsse an Gemeinden für den beitragsfreien Besuch (Vereinbarung gem Art. 15a B-VG)
Der Bund gewährt den Ländern zweckgebundene Zuschüsse, damit Gemeinden den beitragsfreien Besuch des letzten Kindergartenjahres (20 Wochenstunden) sicherstellen und die Elementarpädagogik weiterentwickeln können. Laufzeit 01.09.2022 bis 31.08.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung des beitragsfreien Kindergartenbesuchs für fünfjährige Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr sowie Förderung des Ausbaus und der qualitativen Weiterentwicklung der Elementarpädagogik.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Fort- und Weiterbildungskosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungskosten
- Mahlzeiten
- Betriebskosten
- Allgemeine Instandhaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eignung als gemäß landesrechtlichen Vorgaben geführte elementare Bildungseinrichtung
- Erfüllung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
- Durchführung der halbtägigen Besuchspflicht von 20 Stunden pro Woche
- Teilnahme an Sprachstandsfeststellungen und frühsprachlicher Förderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept gemäß Anlage A
- Abrechnung gemäß Anlage B
- Sprachstandsfeststellungsdokumente
- Bericht zur widmungsgemäßen Mittelverwendung
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Zweckbindung
- Erreichung der Zielzustände gemäß Art. 15
- Durchführung der Sprachstandsfeststellung und frühsprachlicher Förderung
- Bereitstellung VIF-konformer Öffnungszeiten
- Qualitätsstandards der elementaren Bildungseinrichtungen
Beschreibung
Das Programm Zweckzuschüsse an Gemeinden für den beitragsfreien Besuch (Vereinbarung gem Art. 15a B-VG) unterstützt bundesweit Gemeinden, indem der Bund den Ländern zweckgebundene Zuschüsse über insgesamt 60 Monate (01.09.2022 bis 31.08.2027) gewährt. Ziel ist die Sicherstellung eines beitragsfreien Kindergartenjahres für fünfjährige Kinder (20 Wochenstunden) und die qualitative Weiterentwicklung der Elementarpädagogik in den Bereichen Kinder & Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales, Aus- & Weiterbildung. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Voraussetzungen sind die Eignung als landesrechtlich geführte elementare Bildungseinrichtung, die Durchführung der halbtägigen Pflichtbesuchszeit von 20 Stunden/Woche, die Erfüllung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sowie die Teilnahme an Sprachstandsfeststellungen und frühsprachlicher Förderung. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitionskosten, Personalkosten, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Sachkosten. Nicht förderfähig sind Verwaltungskosten, Mahlzeiten, Betriebskosten und allgemeine Instandhaltung. Die Evaluation erfolgt anhand der Zweckbindung, Zielerreichung gemäß Art. 15, Durchführung von Sprachstandsfeststellungen und -förderung, VIF-konformen Öffnungszeiten und Qualitätsstandards. Der Zuschuss beträgt 1.300 € pro Kind und Jahr.
Ein beitragsfreier, verpflichtender Besuch im letzten Kindergartenjahr unterstützt Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit. Gemeinden und elementare Bildungseinrichtungen können damit Infrastruktur modernisieren, qualifiziertes Personal einstellen, Fortbildungsangebote in der frühen Sprachförderung implementieren und passende Sachmittel beschaffen. Zur Antragstellung sind das Konzept gemäß Anlage A, die Abrechnung gemäß Anlage B, Unterlagen zur Sprachstandsfeststellung und ein jährlicher Bericht zur zweckgemäßen Mittelverwendung einzureichen. Die Mittelvergabe erfolgt fortlaufend, die Abrechnung bis 31. Jänner eines jeden Jahres. Durch partnerschaftliche Steuerung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entsteht ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot, das wichtige Grundlagen für Integration und eine erfolgreiche Bildungslaufbahn legt.
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