Zweckzuschuss nach dem Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz
Der Bund gewährt den Bundesländern einen jährlichen Zweckzuschuss von insgesamt 18 Mio. € zur Steigerung der Resilienz und Leistungsfähigkeit gesetzlich oder administrativ anerkannter Rettungs- und Zivilschutzorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen der Länder in den Ankauf von Einsatzfahrzeugen, Einsatzmitteln sowie in Ausrüstung und Infrastruktur zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Resilienz von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall.
Förderfähige Ausgaben
- Ankauf von Einsatzfahrzeugen
- Ankauf von Einsatzmitteln
- Ausrüstung
- Infrastrukturmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Rettungs- oder Zivilschutzorganisation durch Land oder Verwaltungsakt
- Verwendungsnachweis gemäß Richtlinie des Bundesministeriums für Inneres
Beschreibung
Der Zweckzuschuss nach dem Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz stärkt die Leistungsfähigkeit und Resilienz gesetzlich oder administrativ anerkannter Rettungs- und Zivilschutzorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall. Der Bund stellt den Bundesländern jährlich 18 000 000 € als Zuschuss bereit, um zielgerichtete Investitionen in Einsatzfahrzeuge, Einsatzmittel, Ausrüstung und Infrastruktur zu ermöglichen. Die Fördermaßnahme läuft fortlaufend und wird im Rahmen öffentlicher Einrichtungen gewährt. Durch die Mittelvergabe soll ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Versorgungssicherheit gewährleistet werden, während gleichzeitig die regionale Krisenvorsorge in den Bereichen Katastrophenschutz, Infrastruktur, Arbeit & Soziales sowie Infrastruktur & Städtebau ausgebaut wird.
Förderberechtigt sind Einrichtungen, die als Rettungs- bzw. Zivilschutzorganisation durch ein Bundesland oder mittels Verwaltungsakt anerkannt sind. Die Antragstellung kann ab dem 01.01.2024 erfolgen, wobei die Auszahlung der bewilligten Mittel bis spätestens 31.03. jeden Jahres erfolgt. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Verwendungsnachweis gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Inneres. Anrechenbar sind Ausgaben für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen, Einsatzmitteln, Ausrüstung sowie für Infrastrukturmaßnahmen. Die Förderung gilt in ganz Österreich – von Burgenland über Kärnten, Nieder- und Oberösterreich, Salzburg und Steiermark bis hin zu Tirol, Vorarlberg und Wien – und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden, leistungsstarken Krisen- und Katastrophenschutzstruktur.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.