Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, ChancengleichheitEuropäische Union

Landesministerium

Über den Fördergeber

Die Abteilung 4 des Amtes der Kärntner Landesregierung ist zuständig für Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe sowie Chancengleichheit im Bundesland Kärnten. Sie umfasst die Fachstelle Kinderschutz, die Sozialinspektion und das interne Kontrollsystem (IKS). Ihre Aufgaben reichen von der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards im Kinderschutz über Informations- und Beratungsangebote für Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche bis hin zur Steuerung von EU-Investitionen in soziale Dienstleistungen. Zu den Projekten und Kampagnen zählen unter anderem #ichbineswert, die Öffentlichkeitskampagne „Gewaltverbot“ und „Kein Kind zurücklassen“, die passgenaue Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien in herausfordernden Lebenslagen fördern.

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Mission & Vision

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Kärnten in einem gewaltfreien, sicheren Umfeld aufwachsen können und Chancengleichheit erfahren. Durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Behörden, Fachkräften und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen gewährleisten wir, dass Hilfe frühzeitig, bedarfsgerecht und nachhaltig bereitgestellt wird. Unser Ziel ist es, Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die wirksamen Schutz, Beratung und Unterstützung bieten und somit das Wohl der Jüngsten im Zentrum unseres Handelns steht.

Zielgruppen

Die Angebote und Fördermaßnahmen der Abteilung 4 richten sich an Kinder und Jugendliche in Kärnten, insbesondere solche in belastenden Lebenssituationen, sowie an Eltern und Erziehungsberechtigte mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus werden Fachkräfte aus Elementarpädagogik, Schule, Gesundheitswesen, Polizei, psychosozialen Diensten und Jugendhilfe sowie Institutionen und Organisationen in den Bereichen Kinderschutz und Jugendhilfe angesprochen. Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sind als Kooperationspartner eingebunden.