Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
Über den Fördergeber
Die Abteilung 11 „Soziales, Arbeit und Integration" im Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist zuständig für die Planung, Förderabwicklung und fachliche Begleitung sozialstaatlicher Maßnahmen in der Steiermark. Dazu gehören u. a. die Umsetzung des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, des Behindertengesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Seniorinnen- und Seniorengesetzes sowie die Abwicklung von Ausbildungsbeihilfen und Förderungen im Sozialbereich. Die Abteilung stellt die Geschäftsstellen wichtiger sozialer Gremien (Senior:innenbeirat, Sozial- und Pflegegremium, Menschen mit Behinderung) und gewährleistet somit eine bedarfsgerechte soziale Absicherung und Integration aller Bevölkerungsgruppen.
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Mission & Vision
Wir gestalten ein soziales und inklusives Steiermark, in dem alle Menschen – unabhängig von Alter, Herkunft und Lebenslage – chancengleich teilnehmen können. Durch gezielte Förderangebote, rechtsverbindliche Beratung und Vernetzungsarbeit stärken wir Selbstbestimmung, soziale Verantwortung und nachhaltige Teilhabe.
Zielgruppen
Die Förder- und Beratungsleistungen richten sich an hilfsbedürftige Personen und Familien in der Steiermark, Menschen mit Behinderungen, Kinder, Jugendliche und Senior:innen, Träger und Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Sozialhilfe, gemeinnützige Vereine, Bildungsträger und soziale Dienstleister sowie Organisationen, die arbeitsmarktpolitische und integrationsfördernde Projekte umsetzen.