Hannah Scherz

Öffentliche Einrichtung

Über den Fördergeber

Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert im Rahmen des Förderprogramms „Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“ die Vergabe von einmalig 500 Euro pro Antrag an gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie Konzerte, Theater, Tanz, Lesungen, Ausstellungen, Festivals oder lokale Brauchtumsangebote im ländlichen Raum schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Die Antragsstellung erfolgt digital über das Förderportal Kultur.Web nach Abschluss der Veranstaltung und spätestens vier Wochen danach. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft die Anträge und zahlt den Festbetrag auf ein deutsches Bankkonto aus.

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Mission & Vision

Unser Ziel ist es, kulturelles Leben im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens unbürokratisch zu stärken und Vielfalt sowie bürgerschaftliches Engagement vor Ort zu fördern. Wir sind überzeugt, dass Kulturveranstaltungen das gesellschaftliche Miteinander bereichern, demokratische Teilhabe unterstützen und die kulturelle Infrastruktur außerhalb der Metropolen nachhaltig stärken.

Zielgruppen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die im ländlichen Raum öffentliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen durchführen. Förderfähig sind insbesondere Projekte wie Konzerte, Theateraufführungen, Tanz- und Lesungsveranstaltungen, Ausstellungen, Festivals oder lokale Brauchtumsangebote.