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Hans-Fallada-Stiftung

Öffentliche Stiftung

Über den Fördergeber

Die Hans-Fallada-Stiftung wurde am 6. April 2000 von der Stadt Neubrandenburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit einem anfänglichen Kapital von 600 TDM gegründet. Sie untersteht der Aufsicht des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern und hat ihren Sitz in Neubrandenburg. Der Zweck der Stiftung ist die dauerhafte Pflege und lebendige Erhaltung des literarischen Erbes des Schriftstellers Hans Fallada. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Unterstützung der Pflege und Erweiterung der Sammlungen zum Leben und Werk Falladas, die Förderung wissenschaftlicher Bearbeitungen seines schriftstellerischen Nachlasses sowie die kulturelle Förderung in Form von Ankäufen, Ausstellungen, Konferenzen, Publikationen und der Einwerbung von Schenkungen und Zustiftungen.

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Mission & Vision

Zweck der Stiftung ist es, das Hans-Fallada-Erbe auf Dauer im weitesten Sinne zu pflegen und lebendig zu erhalten. Die Stiftung unterstützt, gemäß § 58 Nr. 1 AO, insbesondere die Pflege und Ergänzung der vorhandenen Sammlungen über das Leben und Werk Hans Falladas sowie die wissenschaftliche Bearbeitung seines schriftstellerischen Werkes und trägt damit zur Förderung der Kultur bei.

Zielgruppen

Die Hans-Fallada-Stiftung richtet sich an Literatur- und Kulturinstitutionen, Bibliotheken, Archive, Museen und Forschungseinrichtungen, die sich mit Leben und Werk Hans Falladas beschäftigen. Sie fördert wissenschaftliche Konferenzen und Publikationen, unterstützt den Ausbau und Erhalt des Hans-Fallada-Archivs auf dem Carwitzer Anwesen und richtet sich darüber hinaus an Nachwuchswissenschaftler:innen, Studierende, Literaturgesellschaften und interessierte Öffentlichkeit, die durch Projekte, Ausstellungen und Publikationen einen Beitrag zur Erforschung und Vermittlung von Falladas Nachlass leisten möchten.