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Hartmut Fischer und Geertruida A. Mengerink Stiftung

Private Stiftung

Über den Fördergeber

Die Hartmut Fischer und Geertruida A. Mengerink-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stelle. Sie verfolgt ausschließlich mildtätige und selbstlose Zwecke gemäß Abgabenordnung. Seit ihrer Gründung wurde bis heute ein Gesamtfördervolumen von rund € 81.300 erzielt. Die Stiftung stellt ihre Mittel aus Erträgen des Stiftungsvermögens sowie aus Zuwendungen Dritter zur Verfügung.

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Mission & Vision

Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Personen, die infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sind, nachhaltig zu fördern und zu unterstützen. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Bildung, Ausbildung, Betreuung und Erziehung, um Teilhabe und Selbstbestimmung dieser Menschen zu ermöglichen.

Zielgruppen

Gefördert werden hilfsbedürftige Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen – insbesondere in Norddeutschland und in der Gemeinde Neede (Provinz Gelderland, Niederlande). Die Förderung umfasst schulische und berufliche Ausbildungen, die Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln sowie spezifische heilpädagogisch-psychologische Unterstützungsangebote.