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Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung

Öffentliche Einrichtung

Über den Fördergeber

Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig. Sie entstand 1962 durch die Vereinigung der Blindenerziehungsanstalt (gegründet 1829) und des Herzog-Wilhelm-Blindenasyls (gegründet 1882). Die Stiftung verwaltet ein Vermögen von rund 765.000 Euro (Stand 2017) und verwendet dessen Erträge zur Unterstützung blinder und schwer sehbehinderter Menschen aus dem Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig. Träger der Aufsicht ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

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Mission & Vision

Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung hat sich zum Ziel gesetzt, blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen den Zugang zu inklusiven Sozialräumen zu ermöglichen und ihr Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern, insbesondere dort, wo öffentliche oder private Mittel nicht ausreichen. Sie folgt dem 1829 von Dr. med. Lachmann formulierten Grundsatz, Blinde zu fördern und den Sehenden näher zu bringen.

Zielgruppen

Gefördert werden natürliche Personen und – in begründeten Fällen – Institutionen, die blinde und schwer sehbehinderte Menschen unterstützen oder ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Unterstützung richtet sich ausschließlich an Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit Wohnsitz im ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig (Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg).