Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Über den Fördergeber
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wurde 1993 als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts vom Freistaat Sachsen gegründet und hat ihren Sitz in Dresden. Sie fördert jährlich rund 900 Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Soziokultur und Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als fünf Millionen Euro. Ergänzend vergibt die Stiftung Stipendien, kauft zeitgenössische Kunstwerke für den Freistaat Sachsen an und entwickelt eigene Förderprogramme, um flexibel auf den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel zu reagieren. Die Mittel stammen aus Steuergeldern auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Die Stiftung arbeitet eng mit Partnern im Freistaat Sachsen, in Deutschland und in den europäischen Nachbarländern zusammen.
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Mission & Vision
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen setzt sich für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen ein. Sie unterstützt innovative Projekte, die kulturelle Vielfalt fördern, den interkulturellen Dialog stärken und neue künstlerische Ausdrucksformen erschließen. Unabhängige Fachbeiräte gewährleisten eine transparente und qualitätsorientierte Mittelvergabe. Als Botschafterin sächsischer Kultur pflegt die Stiftung partnerschaftliche Beziehungen zu lokalen, nationalen und internationalen Akteurinnen und Akteuren.
Zielgruppen
Gefördert werden professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie kulturelle Initiativen, Institutionen und Netzwerke mit Sitz im Freistaat Sachsen aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Soziokultur und Industriekultur. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen (insbesondere für Stipendien) als auch juristische Personen, die mit ihren Projekten innovative Konzepte verfolgen, nachhaltige Entwicklungsprozesse anstoßen oder einen überregionalen und interkulturellen Beitrag leisten.