LFZU

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

Öffentliche Einrichtung

Über den Fördergeber

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) ist eine nachgeordnete Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein. Es entscheidet über Asylanträge und aufenthaltsrechtliche Anliegen, betreut freiwillige Rückkehrprogramme, koordiniert die Zuweisung und Unterbringung geflüchteter Menschen, führt Integrationsmaßnahmen durch und unterstützt die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Darüber hinaus berät das LaZuF Kommunen, Träger und ehrenamtlich Engagierte in Fragen des Ausländer- und Asylrechts.

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Mission & Vision

Das LaZuF setzt sich dafür ein, Zuwanderung und Integration in Schleswig-Holstein rechtssicher, transparent und human zu gestalten. Es fördert selbstbestimmte Rückkehroptionen und unterstützt Zugewanderte und Geflüchtete von der Aufnahme bis zur Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Ziel ist eine nachhaltige Fachkräftezuwanderung und eine solidarische Gemeinschaft, die Vielfalt als Chance begreift.

Zielgruppen

Die Angebote des LaZuF richten sich an Asylsuchende und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein, Drittstaatsangehörige mit aufenthaltsrechtlichen Anliegen, Personen, die eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland planen, Kommunen und soziale Träger sowie Arbeitgeber und Engagierte, die bei der Integration und Betreuung von Zugewanderten unterstützen.