LOS

Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein

Öffentliche Stiftung

Über den Fördergeber

Die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein wurde am 30. März 2009 mit Sitz in Kiel errichtet. Kapitalgeber ist das Land Schleswig-Holstein. Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung ist die finanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 2 Abs. 1 der Satzung). Die Stiftung gewährt Einzelpersonen, die nach dem 30. März 2009 Opfer einer Straftat in Schleswig-Holstein geworden und in eine finanzielle Notlage geraten sind, einmalige Zuwendungen bis zu 5.000 € zur Linderung materieller und immaterieller Tatfolgen. Darüber hinaus fördert sie gemeinnützige Organisationen im Bereich Opferschutz in Schleswig-Holstein durch Zuwendungen bis zu 5.000 €.

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Mission & Vision

Wir setzen uns für die unbürokratische und zügige finanzielle Unterstützung von Opfern von Straftaten in Schleswig-Holstein ein. Ziel ist es, bestehende Entschädigungsinstrumente zu ergänzen und Betroffenen in wirtschaftlichen Notlagen Hilfe zu leisten. Gleichzeitig stärken wir die Opferhilfeinfrastruktur, indem wir gemeinnützige Einrichtungen im Opferschutz unterstützen.

Zielgruppen

Zielgruppen sind natürliche Personen, die seit dem 30. März 2009 in Schleswig-Holstein Opfer einer Straftat geworden sind und aufgrund unzureichender gesetzlicher Entschädigungsansprüche oder fehlender finanzieller Mittel in eine Notlage geraten, sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein, deren Aufgaben die individuelle persönliche Hilfeleistung für Opfer von Straftaten oder die Durchführung von Opferzeugen-Betreuungsprogrammen umfassen.