Naturschutzstiftung des Landkreises Harburg
Über den Fördergeber
Die Naturschutzstiftung des Landkreises Harburg (NLH) wurde 1998 vom Kreistag des Landkreises Harburg errichtet. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken und führt im Kreisgebiet eigene Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch. Darüber hinaus unterstützt sie auf der Basis festgelegter Fördergrundsätze Naturschutzprojekte Dritter. Die Stiftung übernimmt keine behördlichen Aufgaben, ergänzt jedoch den offiziellen Naturschutz, indem sie unbürokratisch finanzielle Mittel und organisatorische Impulse bereitstellt.
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Mission & Vision
Die Naturschutzstiftung des Landkreises Harburg setzt sich für den Erhalt, die Förderung und die Renaturierung wertvoller Lebensräume in den naturräumlich geprägten Bereichen Marsch, Geest und Moor ein. Sie möchte die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts steigern, seltene Arten schützen und die Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit und gemeinsame Aktivitäten wie Wanderungen oder Radtouren für den Naturschutz begeistern. Die Stiftung finanziert sich aus Erträgen des Stiftungskapitals sowie aus Spenden und Zuwendungen und strebt an, Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Einzelpersonen aktiv in den Naturschutz einzubinden.
Zielgruppen
Gefördert werden anerkannte Naturschutzverbände, nicht eingetragene Initiativen und Einzelpersonen mit Projekten und Maßnahmen, die innerhalb des Landkreises Harburg umgesetzt werden. Externe Vorhaben müssen eine nachhaltige Wirkung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild entfalten, dem Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten dienen und den Biotopverbund fördern. Ein Eigenanteil der Antragstellenden ist erwünscht und kann durch Eigenleistung oder Ko-Finanzierung anderer Förderer erbracht werden.