Otto Stiftung
Über den Fördergeber
Die Otto Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Nauheim, Hessen. Gegründet im Jahr 2005 von Brunhilde Otto und Heinz-Jürgen Otto, wurde das Stiftungskapital seitdem schrittweise auf 507.000 € erhöht; zum Ende des Jahres 2024 betrug das Gesamtvermögen 892.070,67 €. Die Stiftung fördert nationale, internationale und regionale Projekte, die den steuerbegünstigten Zwecken gemäß § 52 AO entsprechen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen. Mit ihren Zuwendungen möchte die Otto Stiftung nicht nur unmittelbare Hilfe leisten, sondern auch andere Menschen und Institutionen motivieren, sich ebenfalls zu engagieren.
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Mission & Vision
Die Otto Stiftung versteht sich als Impulsgeber und Förderer für gemeinnützige, mildtätige und karitative Projekte im In- und Ausland. Ihr Ziel ist es, durch gezielte finanzielle Unterstützung Projekte anzustoßen, die elternlosen Kindern Schutz und Erziehung bieten, Jugend- und Altenhilfe ermöglichen, Selbsthilfeprojekte stärken sowie gemeinnützigen Hilfs-, Bildungs-, Kultur- und Sportvereinen direkte Hilfe zukommen lassen. Dabei verpflichtet sich die Stiftung, nachhaltig wirksame Initiativen auszuwählen, die einen langfristigen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen.
Zielgruppen
Die Förderangebote der Otto Stiftung richten sich an gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen sowie bedürftige Einzelpersonen, deren Projekte den in der Satzung festgelegten Zwecken entsprechen. Dazu zählen u. a. Träger der Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtsverbände, Hilfs- und Bildungsprojekte im In- und Ausland, gemeinnützige Sport- und Kulturvereine sowie Initiativen zur Selbsthilfe in Entwicklungsländern. Förderanträge werden auf Basis ihrer Nachhaltigkeit und ihres unmittelbaren Nutzens für Menschen in Not geprüft.