Sektion Integration des zuständigen Ministeriums
Über den Fördergeber
Die Sektion Integration (Abteilung II/3) im Bundeskanzleramt plant, koordiniert und setzt Fördermaßnahmen im Bereich der Integrationspolitik um. Sie verantwortet die nationale Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) im Bereich Integration und weitere nationale Integrationsförderungen. In dieser Rolle arbeitet sie eng mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zusammen, um Förderrichtlinien auszuarbeiten, Projektaufrufe zu veröffentlichen und die Mittelvergabe zu steuern.
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Mission & Vision
Die Sektion Integration verfolgt das Ziel, die wirksame Integration von Drittstaatsangehörigen in Österreich zu stärken. Durch gezielte Förderprogramme und Maßnahmen soll insbesondere der Spracherwerb, die soziale Teilhabe und der Einstieg in den Arbeitsmarkt gefördert werden, um ein inklusives und vielfältiges Zusammenleben zu ermöglichen.
Zielgruppen
Gefördert werden Drittstaatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsperspektive in Österreich, darunter Personen mit Flüchtlingsstatus, subsidiärem Schutzstatus und Vertriebene gemäß § 62 Asylgesetz. Nahe Angehörige können bei nachgewiesener Erforderlichkeit an Projekten teilnehmen. Der Schwerpunkt liegt auf Frauen und jungen Menschen; Asylwerber:innen sind von Integrationsmaßnahmen ausgenommen.