Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Über den Fördergeber
Die Sektion IV: Kunst und Kultur im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport ist zuständig für die Konzeption, Verwaltung und Vergabe staatlicher Fördermittel im Kunst- und Kulturbereich. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung innovativer Filmprojekte (Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilm), die gezielte Förderung des Filmnachwuchses über Stipendien und Spezialprogramme, die Unterstützung filmkultureller Institutionen wie Filmfestivals, Programmkinos und Archive sowie die Erhaltung des audiovisuellen Erbes. Die Sektion vertritt Österreich in internationalen Gremien (Creative Europe/EU, Eurimages/Europarat) und wirkt an Filmwirtschaftsabkommen mit.
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Mission & Vision
Die Sektion IV: Kunst und Kultur verfolgt das Ziel, die künstlerische Vielfalt und Innovation in Österreich zu stärken. Durch transparente Förderverfahren, maßgeschneiderte Programme und internationale Zusammenarbeit schafft sie Rahmenbedingungen, unter denen Kunst- und Kulturschaffende ihre Projekte verwirklichen und zum kulturellen Erbe des Landes beitragen können.
Zielgruppen
Antragsberechtigt sind Filmschaffende und Filmproduzent:innen (Einzelpersonen und Gruppen), Filmfestivals, Programmkinos und filmkulturelle Institutionen, Institutionen im Kunst- und Kulturbereich (Museen, Archive, öffentliche Büchereien, Dachverbände) sowie Unternehmen, deren Mitwirkung für die Durchführung eines innovativen Vorhabens unerlässlich ist.