Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Landesministerium

Über den Fördergeber

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist die oberste Landesbehörde Berlins für Kulturpolitik und -förderung. Mit einem Jahresetat von rund 600 Millionen Euro (Stand: 2020) sichert sie zum Großteil die institutionelle Förderung von über 70 dauerhaft geförderten Kultureinrichtungen. Etwa 5 % des Budgets werden für Einzel- und Projektförderungen, darunter der Hauptstadtkulturfonds, eingesetzt. Förderungen erfolgen als Zuwendungen oder Zuschüsse auf Basis der Landeshaushaltsordnung. Die Senatsverwaltung folgt dabei den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und Subsidiarität, wobei öffentliche Mittel nur ergänzend zu privatem Engagement eingesetzt werden.

Entdecke passende Förderungen für dein Vorhaben

  • Erhalte alle Förderungen zu deinen Themen mit einem KI-Match-Score
  • Finde heraus, welche Förderungen wirklich zu deinem Projekt passen
  • Entwickle deine Anträge gemeinsam mit KI-Unterstützung

Mission & Vision

Unser Auftrag ist die Förderung, Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Kulturlandschaft Berlins. Wir streben ein inklusives, zugängliches Kulturangebot für alle Bevölkerungsgruppen an. Durch transparente Verfahren, unabhängige Gremien und nachvollziehbare Entscheidungskriterien gewährleisten wir eine faire Mittelvergabe, die künstlerische Qualität, gesellschaftliche Relevanz und nachhaltige Rahmenbedingungen stärkt. Mit unseren Förderinstrumenten fördern wir sowohl lokale Projekte als auch die internationale Sichtbarkeit der Berliner Kultur.

Zielgruppen

Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht in nahezu allen künstlerischen Sparten (Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, inter- und transdisziplinäre Formate sowie Zeitgeschichte). Die Einzel- und Projektförderung richtet sich an Künstler:innen, freie Gruppen und Organisationen, die innovative kulturelle Vorhaben in Berlin realisieren und nationale sowie internationale Ausstrahlung entfalten. Kommerzielle Anbieter und wirtschaftlich orientierte Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen und werden an die Wirtschaftsförderung verwiesen.