Stiftung Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte

Kommune/Gemeinde

Über den Fördergeber

Die nichtrechtsfähige städtische Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ wurde durch Satzung der Stadt Nürnberg vom 19. Juni 2000 errichtet. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und fördert Aktivitäten, Vorhaben und Projekte, die zum Leitbild Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte beitragen. Dazu zählen insbesondere die Unterstützung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises, die Förderung von Menschenrechtsprojekten seiner Preisträger:innen, Fachtagungen und wissenschaftliche Dokumentationen zur Menschenrechtsthematik, Projekte der Menschenrechtserziehung sowie die Stärkung von Initiativen, Institutionen, Vereinen und Gruppen in Nürnberg. Darüber hinaus begleitet die Stiftung moralische Verpflichtungen aus der historischen Verantwortung der Stadt, zum Beispiel durch Pflege von Begegnungen und humanitäre Hilfen.

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Mission & Vision

„Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ verpflichtet sich aus historischer Verantwortung zur nachhaltigen Förderung von Frieden, Völkerverständigung und Menschlichkeit. Die Stiftung möchte durch finanzielle und ideelle Unterstützung von Projekten das Bewusstsein für Menschenrechte schärfen, das Engagement in der Stadtgesellschaft stärken und Zeichen der Hoffnung setzen. Ihr Ziel ist, dass Nürnberg niemals mehr Hass, sondern stets Signale des Friedens und der universalen Menschenrechte aussendet.

Zielgruppen

Die Stiftung richtet sich an Trägerinnen und Träger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises, Nürnberger Institutionen, Organisationen, Vereine, Gruppen und Initiativen im Bereich Menschenrechte, wissenschaftliche Einrichtungen und Fachtagungen zur Menschenrechtsthematik sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen für Menschenrechtserziehung in Nürnberg.