Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz
Über den Fördergeber
Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz wurde 2002 durch die rheinland-pfälzische Landesregierung im Ministerium der Justiz eingerichtet. Sie leistet ergänzende, unbürokratische finanzielle Zuwendungen für Opfer von Straftaten sowie deren Hinterbliebene, wenn Schäden nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Darüber hinaus fördert sie gemeinnützige Organisationen, die sich in Rheinland-Pfalz um die Betreuung und Unterstützung von Kriminalitätsopfern kümmern. Die Stiftung arbeitet eng mit bewährten Einrichtungen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen und stellt Antragsformulare sowie Richtlinien auf ihrer Website bereit.
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Mission & Vision
Die Stiftung setzt sich für den effektiven und praktischen Opferschutz in Rheinland-Pfalz ein. Ihr Ziel ist es, Betroffene rasch und unbürokratisch in finanziellen Notlagen zu unterstützen, die durch Straftaten verursacht wurden, und so zur Linderung materieller Notlagen beizutragen. Sie fördert zudem Einrichtungen, die sich präventiv und nachsorgend für Kriminalitätsopfer engagieren.
Zielgruppen
Hauptzielgruppe sind natürliche Personen, die ab dem 14. Januar 2002 Opfer einer Straftat geworden sind und entweder in Rheinland-Pfalz wohnen oder die Straftat dort stattgefunden hat, sofern eigene Vermögensmittel und Ersatzansprüche gegen Dritte nicht ausreichen oder nicht durchsetzbar sind. Über die unmittelbaren Opfer hinaus können auch Hinterbliebene finanzielle Zuwendungen erhalten. Ferner richtet sich die Förderung an gemeinnützige Organisationen in Rheinland-Pfalz, die sich ehrenamtlich oder professionell der Betreuung, Beratung und Prävention für Opfer von Straftaten widmen.