zuständige Agentur für Arbeit
Über den Fördergeber
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist zuständig für Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung in Deutschland. Mit ihren Agenturen für Arbeit, Jobcentern und der Zentrale in Nürnberg steuert sie Arbeitsmarktprogramme, zahlt Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Kindergeld aus und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Fachkräftesicherung. Zu den Aufgaben gehören individuelle Beratung, Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitsuchenden sowie die Sicherstellung des Lebensunterhalts.
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Mission & Vision
Die Bundesagentur für Arbeit versteht sich als die Institution für individuelle Beratung, Vermittlung, Qualifizierung und zuverlässige Sicherung des Lebensunterhalts für ihre Kundinnen und Kunden. Sie übernimmt Mitverantwortung für den sozialen Zusammenhalt und verbessert deren Teilhabechancen. Gemeinsam mit Kooperationspartnern gestaltet sie den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und arbeitet kompetent, partnerschaftlich und mit Leidenschaft an einer bestmöglichen Dienstleistung.
Zielgruppen
Die BA richtet ihre Angebote an alle Bürgerinnen und Bürger, die berufliche Orientierung, Vermittlung oder finanzielle Unterstützung benötigen: Arbeitsuchende und Arbeitslose, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende, Familien sowie Menschen mit Behinderungen und Geflüchtete. Darüber hinaus unterstützt sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, öffentliche Einrichtungen und weitere Institutionen mit Arbeitsmarktprogrammen und Beratungsleistungen.