100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des ESF und der Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung mit einem monatlichen Zuschuss von 800 € pro Ausbildungsplatz für maximal 24 Monate.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen, um ihnen den Berufseinstieg zu erleichtern und ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen
- Ausbildungsberechtigung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
- Behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden
- Praktische Ausbildung zu mehr als 50% in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts
- Sozialpädagogische Betreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie Coaching
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen eröffnet die Förderaktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung jungen Menschen barrierearme Wege in eine hochwertige betriebliche Ausbildung. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit werden monatliche Zuschüsse von 800 € pro Ausbildungsplatz für maximal 24 Monate bereitgestellt. Ziel ist es, die individuelle Lernbiografie behinderter Teilnehmender durch professionelle Begleitung zu stärken und nachhaltige Perspektiven im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Das Programm setzt auf enge Zusammenarbeit zwischen Bildungsträger:innen, Ausbildungsbetrieben und sozialen Einrichtungen und fördert den Abbau von Vorurteilen, indem es den positiven Beitrag dieser Fachkräfte für Betriebsklima und Produktivität in den Vordergrund stellt.
Antragsberechtigt sind Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen, Bildungseinrichtungen und Privatpersonen mit Ausbildungsberechtigung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung. Zu den Fördervoraussetzungen zählt eine behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden sowie eine praktische Ausbildung, die zu über 50 % in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes erfolgt. Ergänzend werden sozialpädagogische Betreuung, individualisierter Stütz- und Förderunterricht sowie Coaching angeboten, um individuelle Kompetenzen gezielt zu entwickeln. Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses steht fortlaufend zur Verfügung und unterstützt maximal 24 Monate lang jede:n Auszubildende:n mit bis zu 800 € pro Monat. Interessierte Institutionen können sich bei den zuständigen Stellen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über Antragsfristen und Verfahrensschritte erkundigen.