3-Tages-Klimachallenge
Gemeinnützige Vereine, Schulen und Kindergärten im Stadt- und Landkreis Heilbronn können im Zeitraum 3.–5. Juli 2026 ein eigenes Klimaschutzprojekt durchführen. Bewerbungen mit Kurzbeschreibung und Kostenangabe sind vom 03.03.2026 bis 30.03.2026 möglich. Fördertopf: 33.333 €. Die Gewinner werden per Losentscheid ermittelt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger und gemeinwohlorientierter Projekte zum Erhalt des Klimas, der Umwelt und der Natur im Stadt- und Landkreis Heilbronn durch finanzielle Zuschüsse für Projekte, die innerhalb von drei Tagen umgesetzt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Stadt- und Landkreis Heilbronn
- Gemeinnützige Organisation, Schule oder Kindergarten
- Projekt muss Klima- oder Umweltschutz vorantreiben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurze Projektbeschreibung in drei Sätzen
- Angabe der voraussichtlichen Kosten
Bewertungskriterien
- Losentscheid
Beschreibung
Die von der Klimastiftung der Kreissparkasse Heilbronn initiierte 3-Tages-Klimachallenge fördert gemeinnützige Projekte im Stadt- und Landkreis Heilbronn, die innerhalb von drei Tagen einen spürbaren Beitrag zum Klima-, Umwelt- oder Naturschutz leisten. Im Aktionszeitraum vom 3. bis 5. Juli 2026 stehen dafür Mittel aus einem Fördertopf in Höhe von 33.333 € zur Verfügung. Das Wettbewerbsformat richtet sich an Vereine, Schulen und Kindergärten und bietet die Möglichkeit, Ideen wie die Pflanzung von Baumpatenschaften, die Installation von Photovoltaikmodulen oder die Anlage von Blumenwiesen für Insekten in die Tat umzusetzen. Ein Losentscheid vergibt die Förderung in voller Höhe, sodass alle eingegangenen Bewerbungen die gleiche Chance auf finanzielle Unterstützung haben.
Teilnahmeberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz im Stadt- und Landkreis Heilbronn, die ein Klimaschutz- oder Umweltbildungsprojekt planen. Die Antragstellung erfolgt online zwischen dem 3. und 30. März 2026 und umfasst eine kurze Projektbeschreibung in drei Sätzen sowie die Angabe der voraussichtlichen Kosten. Eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit ist nicht gesondert nachzuweisen, da die Förderquote 100 % der projektbezogenen Ausgaben abdeckt. Die Gewinner:innen werden ab dem 3. Mai 2026 über das Losverfahren benachrichtigt und können unmittelbar mit der Umsetzung starten. Dieses Format bietet gemeinnützigen Träger:innen die Gelegenheit, in kurzer Zeit nachhaltige Impulse für die Region zu setzen und dabei finanzielle Unterstützung ohne zusätzliche Eigenmittel zu erhalten.
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