A2-Förderung besonderer Theatervorhaben
Zuschüsse für herausragende Theaterprojekte in Bayern zur Stärkung regionaler Vielfalt und Dezentralität. Laufende Antragsmöglichkeit für professionelle und Amateurensembles.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung besonderer Theatervorhaben in Bayern, um innovative Projekte im professionellen und Amateurbereich zu unterstützen und damit die kulturelle Vielfalt und Dezentralität im Freistaat zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Produktionskosten
- Honorare
- Miete
- Technische Ausstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Bayern
- Theaterprojekt mit innovativem und regionalem Schwerpunkt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über künstlerische Qualifikation bzw. künstlerisches Konzept
- Lebensläufe der Beteiligten
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität
- Innovationsgehalt
- Regionalbezug und Dezentralität
- Beitrag zur kulturellen Vielfalt
Beschreibung
A2-Förderung besonderer Theatervorhaben unterstützt herausragende Theaterprojekte in Bayern und zielt darauf ab, sowohl professionelle Ensembles als auch Amateurgruppen zu stärken. Als fortlaufendes Zuschussprogramm richtet es sich an Vereine, gemeinnützige Organisationen und Einzelkünstler:innen mit Sitz oder Wohnsitz in Bayern. Im Mittelpunkt steht die Förderung innovativer Vorhaben, die den regionalen Bezug betonen und die kulturelle Vielfalt sowie Dezentralität im Freistaat nachhaltig sichern. Mit diesem Angebot leistet das Programm einen Beitrag zur lebendigen Kulturlandschaft und fördert Kreativität in ländlichen wie urbanen Regionen gleichermaßen.
Gefördert werden unter anderem Personalkosten, Sach- und Produktionsaufwendungen, Honorare, Mieten und technische Ausstattung. Nicht zulässig sind rückwirkende Ausgaben, Schuldenausgleich oder der Erwerb von Immobilien. Jeder Antrag erfordert eine überzeugende Projektbeschreibung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise über künstlerische Qualifikation und Lebensläufe der beteiligten Akteur:innen. Die Vergabe orientiert sich an künstlerischer Qualität, Innovationsgehalt, Regionalbezug und dem erwarteten Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Theaterprojekte flexibel geplant und umgesetzt werden können. Auf diese Weise wird die besondere Theaternachfrage in allen bayerischen Regionen kontinuierlich unterstützt und weiterentwickelt.
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