Abfalltrennbehälter im öffentlichen Raum
Förderung für die Anschaffung von Abfalltrennbehältern im öffentlichen Raum in Niederösterreich mit bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten (max. € 10.000 pro Jahr). Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Gültig ab 01.03.2025, laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung von Trennbehältern im öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Abfalltrennbehältern
- Ständer/Halterung
- Beschriftung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen
- Trennstation umfasst mindestens Restmüll, Verpackungen (Gelbe Tonne), Altpapier, Altglas bunt
- Beschriftung und Gestaltung nach landesweit einheitlichen Sujets
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Tabellarische Kostenaufstellung inkl. Kostenvoranschläge
Beschreibung
Die Förderung für Abfalltrennbehälter im öffentlichen Raum in Niederösterreich unterstützt NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, die Abfalltrennung im öffentlichen Bereich effizienter zu gestalten und Littering in der Natur einzudämmen. Gefördert werden Investitionen in Microsammelinseln, die mindestens Restmüll, Verpackungen (Gelbe Tonne), Altpapier und buntes Altglas aufnehmen. Diese Trennstationen müssen gemäß landesweit einheitlicher Sujets beschriftet und farblich nach den Vorgaben gestaltet sein. Ziel der Maßnahme ist, die Umwelt- und Klimaschutzstrategie des Landes zu stärken und eine saubere Umgebung sowie ein Bewusstsein für Ressourcenmanagement zu fördern.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 10 % der förderfähigen Investitionskosten, jedoch bis zu einer Obergrenze von € 10.000 pro Jahr je Antragstellender. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in Form von Gemeinden und Gemeindeverbänden Niederösterreichs. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Antragstellung vor Projektbeginn sowie die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars inklusive tabellarischer Kostenaufstellung und Kostenvoranschlägen. Gefördert werden die Anschaffung der Abfalltrennbehälter, die dazugehörigen Ständer oder Halterungen sowie die erforderliche Beschriftung. Geltungsbeginn dieser fortlaufenden Förderaktion ist der 1. März 2025. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage aller Abrechnungsunterlagen samt Foto-Dokumentation. Diese Maßnahme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung und unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung nachhaltiger Umweltprojekte.