Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen (EU-Schulprogramm)
EU-Schulprogramm in Brandenburg zur Versorgung von Kita- und Schulkindern mit vergünstigter Trinkmilch. Antragstellung schriftlich beim LELF jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das EU-Schulprogramm soll Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen den regelmäßigen Zugang zu gesunden Lebensmitteln ermöglichen und so zu einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsbildung und zur Ausbildung gesunder Ernährungsgewohnheiten beitragen. Insbesondere liefert die geförderte Trinkmilch wichtige Nährstoffe wie Calcium, Eiweiß, Fette, Vitamine und Mineralstoffe.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zulassung als Antragsteller nach EU-Recht durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
- Vorlage eines Berechtigungsscheins für die Teilnahme am EU-Schulprogramm
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interessenbekundung Direktantragsteller
- Zahlungsantrag Direktantragsteller
- Anlage Zahlungsantrag Direktantragsteller
- Interessenbekundung Schulmilchlieferant
- Zahlungsantrag Schulmilchlieferant
- Anlage Zahlungsantrag Schulmilchlieferant
- Schulmilchposter
- Transparenz-Infoblatt
- Rechtsmittelverzichtserklärung
- Ummeldungsformular
Beschreibung
Das EU-Schulprogramm in Brandenburg unterstützt Bildungseinrichtungen und Unternehmen bei der vergünstigten Abgabe von Trinkmilch und laktosefreier Trinkmilch an Kita- und Schulkinder. Ziel der Förderung ist es, den regelmäßigen Zugang zu nährstoffreichen Lebensmitteln sicherzustellen und so eine ausgewogene Ernährung zu fördern. Durch die Beihilfe von 0,50 € je Liter erhalten Kinder wichtige Nährstoffe wie Calcium, hochwertiges Eiweiß, Vitamine und Mineralstoffe. Das Programm trägt zugleich zur Ernährungsbildung bei und fördert die Ausbildung gesunder Essgewohnheiten bereits in jungen Jahren.
Teilnahmeberechtigt sind Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführende Schulformen sowie Schulträger, die entweder direkt als Antragstellende agieren oder vergünstigte Lieferungen über Molkereien bzw. Händler beziehen. Voraussetzung ist die Zulassung nach EU-Recht durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sowie die Vorlage eines Berechtigungsscheins. Die schriftliche Antragstellung ist jederzeit möglich; die erforderlichen Formulare stehen auf der Webseite des LELF bereit. Die maximale Abgabemenge liegt bei 0,25 Liter je Kind und Schul- oder Betreuungstag. Verwaltungskontrollen und stichprobenartige Evaluierungen sichern die ordnungsgemäße Umsetzung und garantieren eine nachhaltige Wirkung des Programms auf Gesundheit und Bildung junger Menschen.
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