Zuschuss

Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen (EU-Schulprogramm)

Förderung von Trinkmilch und laktosefreier Trinkmilch an Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführenden Schulen in Brandenburg im Rahmen des EU-Schulprogramms. Anträge schriftlich bei der Bewilligungsbehörde jährlich zum Schuljahresbeginn möglich.

Gesundheit Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 0,80 € je Liter Trinkmilch oder laktosefreier Trinkmilch (Schuljahr 2025/26)

Förderziel

Das EU-Schulprogramm soll Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen den regelmäßigen Zugang zu gesunden Lebensmitteln ermöglichen, zu einer ausgewogenen Ernährung und zur Ernährungsbildung beitragen sowie gesunderhaltende Ernährungsverhaltensweisen fördern. Milch und Milchprodukte liefern wichtige Nährstoffe wie Calcium, hochwertiges Eiweiß, vitale Fette, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente, die besonders in der Wachstumsphase unverzichtbar sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Trinkmilch und laktosefreie Trinkmilchlieferungen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Antragsteller nach EU-Recht durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
  • Vorlage eines Berechtigungsscheins für die Teilnahme am EU-Schulprogramm
  • Verweis auf das EU-Schulmilchposter und andere Informationsmaterialien in der Bildungseinrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Interessenbekundung Direktantragsteller
  2. Interessenbekundung Schulmilchlieferant
  3. Zahlungsantrag Direktantragsteller
  4. Zahlungsantrag Schulmilchlieferant

Beschreibung

Das EU-Schulprogramm in Brandenburg unterstützt Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführende Schulen mit einer Fördermaßnahme zur Abgabe von Trinkmilch und laktosefreier Trinkmilch. Ziel ist es, Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren einen regelmäßigen Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln zu ermöglichen und eine ausgewogene Ernährung sowie die Ernährungsbildung zu fördern. Durch die tägliche Portion Schulmilch werden wichtige Nährstoffe wie Calcium, hochwertiges Eiweiß, Milchfette, Vitamine und Mineralstoffe bereitgestellt, die gerade in Wachstumsphasen essenziell sind. Die Förderung trägt zudem zur Ausbildung gesunder Ernährungsverhaltensweisen bei und soll dazu beitragen, die empfohlene Zufuhr von Milchprodukten in Schulalltag und Kita betreuung dauerhaft zu sichern.

Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Zulassung nach EU-Recht durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am EU-Schulprogramm ist vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt über schriftliche Anträge zum Schuljahresbeginn; Direktantragstellende und Schulmilchlieferant:innen reichen jeweils Interessenbekundung und Zahlungsanträge ein. Der Zuschuss beträgt im Schuljahr 2025/26 0,80 € pro Liter Schulmilch, wobei maximal 0,25 Liter pro Kind und Tag verbilligt werden. Verwaltungskontrollen gewährleisten die korrekte Umsetzung, ein EU-Schulmilchposter sowie weitere Informationsmaterialien müssen in den Bildungsräumen sichtbar sein. Mit der Teilnahme verpflichten sich die Einrichtungen zur Mitwirkung an Evaluationen, um die Wirksamkeit des Programms kontinuierlich zu prüfen und weiterzuentwickeln.

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