Zuschuss

Ad-hoc-Förderung

Schnelle und unbürokratische Förderung von Bildungsprojekten durch die Swiss Life Deutschland Stiftung für Chancenreichtum und Zukunft gGmbH. Gemeinnützige Organisationen in Deutschland können ganzjährig Anträge für bis zu 3.000 € stellen; ein interner Projektpate oder eine Projektpatin von Swiss Life ist vorausgesetzt.

Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 3.000 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit den Ad-hoc-Förderungen möchte die Swiss Life Deutschland Stiftung für Chancenreichtum und Zukunft unbürokratisch Bildungsprojekte unterstützen, die Chancengerechtigkeit und soziale Teilhabe fördern. Ziel ist es, auch mit kleinen Beträgen schnell Wirkung zu erzielen und innovative Ansätze in der Bildungsarbeit zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland
  • Interner Projektpate oder Projektpatin von Swiss Life erforderlich
  • Keine rückwirkende Förderung
  • Veranstaltungen nur im Ausnahmefall

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Freistellungsbescheid
  2. Finanzplan
  3. Angaben zur internen Projektpatin bzw. zum internen Projektpaten (Name und Mitarbeitenden-/Handelsvertreternummer)

Beschreibung

Die Ad-hoc-Förderung der Swiss Life Deutschland Stiftung für Chancenreichtum und Zukunft richtet sich an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die eigenständig Bildungsprojekte in den Bereichen Bildung, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales umsetzen. Ganzjährig können Förderanträge für bis zu 3.000 € eingereicht werden, um schnell und unbürokratisch Wirkung zu erzielen. Voraussetzung ist die Benennung einer internen Projektpat:in aus dem Kreis der Swiss Life Mitarbeitenden oder Vertriebspartner:innen. Dabei werden weder Rückwirkende Förderungen noch weitläufige Marketingaktivitäten unterstützt – stattdessen liegt der Fokus auf punktuellen Initiativen, die Chancengerechtigkeit und soziale Teilhabe nachhaltig stärken.

Mit der Ad-hoc-Förderung möchte die Stiftung innovative Ansätze der Bildungsarbeit fördern und einen Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe leisten. Gefördert werden insbesondere Projekte, die auch mit überschaubaren Mitteln hohe Wirkung entfalten. Für die Antragstellung werden ein aktueller Freistellungsbescheid, ein Finanzplan sowie Angaben zur internen Projektpat:in (Name und Mitarbeitenden- bzw. Handelsvertreternummer) benötigt. Veranstaltungen werden nur im Ausnahmefall unterstützt. Die Stiftung prüft die Fördermittelverwendung nach Abschluss des Projekts und erwartet eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse. So entsteht ein Netzwerk aus geförderten Initiativen, die gemeinsam den Zugang zu Bildung auf Augenhöhe voranbringen.

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