Additionalitätsprogramm EFRE 2021-2027: Forschung und Entwicklung Kompetenzzentren
Förderprogramm des Landes Burgenland zur Unterstützung von Verbundprojekten zwischen Fachhochschule und Forschungsgesellschaften zum Ausbau von Netzwerken, gemeinsamen F&E-Projekten und Infrastrukturen im Burgenland. Gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2030.
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Förderkriterien
Förderziel
Aufbau von Netzwerken, Abwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte, Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen Unternehmen und F&E-Zentren mit Fachhochschulen und Forschungsgesellschaften sowie Ausbau der Infrastruktur für Forschung und Entwicklung im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Direkte projektbezogene Sachkosten
- Indirekte Kosten (Gemeinkosten)
- Reisekosten
- Abschreibungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht projektbezogene Kosten
- Rücklagen und Rückstellungen
- Subaufträge ohne Zusatznutzen
- Kalkulatorische Kosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachhochschule Burgenland GmbH sowie deren Forschungsgesellschaften
- Forschung Burgenland GmbH
- Joanneum Research GmbH
- Wirtschaftsagentur Burgenland Forschung & Innovations GmbH
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis rechtlicher Trägerschaft
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Umsetzung übergeordneter Strategie
- Wissenschaftliche und technologische Relevanz
- Umsetzungsrisiko
- Beschäftigungswirkung F&E-MitarbeiterInnen
- Managementkompetenz
- Kohärenz Forschungsfrage & Ressourceneinsatz
- Potenzial der wirtschaftlichen Verwertung
- Kooperation
Beschreibung
Additionalitätsprogramm EFRE 2021–2027: Forschung und Entwicklung Kompetenzzentren fördert im Burgenland Verbundprojekte zwischen der Fachhochschule Burgenland und ausgewählten Forschungsgesellschaften wie Forschung Burgenland GmbH, Joanneum Research GmbH und der Wirtschaftsagentur Burgenland Forschung & Innovations GmbH. Ziel ist der systematische Aufbau tragfähiger Netzwerke, die Durchführung gemeinsamer F&E-Vorhaben sowie die Schaffung und Erweiterung forschungsrelevanter Infrastrukturen. Mit einem Gesamtbudget von bis zu 2 Mio. € unterstützt das Programm nicht rückzahlbare Zuschüsse für Personal, direkte projektbezogene Sachkosten, indirekte Gemeinkosten, Reisekosten und Abschreibungen. Ausgeschlossen sind nicht projektbezogene Ausgaben, Rücklagen, kalkulatorische Kosten oder Subaufträge ohne Zusatznutzen.
Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz oder Wirksamkeitsbereich im Burgenland. Eingereicht werden müssen ein Projektantrag, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der rechtlichen Trägerschaft. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Beitrag zur übergeordneten Strategie, wissenschaftlicher Relevanz, Managementkompetenz, Beschäftigungswirkung im F&E-Bereich und dem Potenzial wirtschaftlicher Verwertung. Anträge können jederzeit zwischen 01. 01. 2021 und 31. 12. 2030 bei der Abteilung 9 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung eingereicht werden. In der abschließenden Begutachtung entscheidet das Risiko-Nutzen-Verhältnis sowie die Kohärenz von Forschungsfrage und Ressourceneinsatz über die Förderung. Dieses Programm richtet sich an Akteur:innen, die eine langfristige Stärkung der Forschungslandschaft im Burgenland anstreben.
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