Advancing European climate risk assessments
Förderaufruf zur Verbesserung von EU-weiten Klima-Risikobewertungen im Rahmen von Horizon Europe – Einreichung bis 15.04.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Forschungsprojekten zur Weiterentwicklung und Implementierung hochpräziser, entscheidungsunterstützender Instrumente für die EU Climate Risk Assessments (EUCRA) durch interdisziplinäre Klimaresilienzforschung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Subunternehmerleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Immobilienanschaffungen
- Schuldenausgleich
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigte Länder gemäß Horizon Europe
- Erfüllung der Admissibilitäts- und Eignungskriterien
- Einreichung eines vollständigen Antrags über den Funding & Tenders Portal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragformular
- Finanzierungsplan
- Lebensläufe Schlüsselpersonen
Bewertungskriterien
- Exzellenz des Forschungsansatzes
- Potenzial und Wirkung auf EU-Klimaanpassung
- Qualität und Effizienz der Projektdurchführung
Beschreibung
Der Förderaufruf „Advancing European Climate Risk Assessments“ (EUCRA) eröffnet Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen, Privatpersonen sowie öffentlichen und öffentlichen Einrichtungen in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern die Chance, ihre Expertise in interdisziplinärer Klimaresilienzforschung einzubringen. Innerhalb von 24 Monaten sollen hochpräzise Instrumente zur Klima-Risikobewertung entwickelt und implementiert werden, um die EU Climate Risk Assessments (EUCRA) entscheidungsunterstützend voranzubringen. Für die Realisierung stehen Zuschüsse in Höhe von 4 bis 5 Mio. € pro Projekt (Förderquote 100 %) bereit. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Reisekosten sowie Leistungen von Subunternehmer:innen; nicht förderfähig sind Immobilienanschaffungen, Schuldenausgleich und rückwirkende Kosten. Eine vollständige Antragseinreichung über das Funding & Tenders Portal ist bis zum 15. April 2026 möglich. Bewertet werden Exzellenz des Forschungsansatzes, Wirkung auf die EU-Klimaanpassung sowie Qualität und Effizienz der Projektdurchführung.
Insbesondere Wissenschaftler:innen aus Klima- und Umweltforschung sowie Entscheidungsträger:innen in Verwaltung und Politik profitieren von maßgeschneiderten Förderbedingungen: Neben der Admissibilität und Erfüllung der Horizon-Europe-Kriterien muss der Antrag ein ausgefeiltes Konzept zur Verwertung und Verbreitung der Ergebnisse enthalten. Die Projekte sollen systemische Risikoaspekte, interaktive Systeme und regionale Fallstudien adressieren, digitale Technologien wie KI/ML nutzen und eine starke Vernetzung mit bestehenden Initiativen, etwa der Destination Earth, gewährleisten. Eine partizipative Markt- und Nutzer:innenbefragung, klare Governance-Strukturen und ein Gender-Equality-Plan stärken zudem die Praxisrelevanz und gesellschaftliche Akzeptanz der Forschungsergebnisse. Innovationsgeprüfte Werkzeuge sollen Politik und Verwaltung befähigen, Klimaanpassungsstrategien auf EU- und nationaler Ebene wirkungsvoll umzusetzen.
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