Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft können ihren Betriebsmittelbedarf mit einem zinsverbilligten Darlehen bis zu 10 Mio € pro Jahr finanzieren. Antragstellung jederzeit über die Hausbank in Baden-Württemberg möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Betriebsmittelbedarf sowie Unternehmenskäufen und -übernahmen von kleinen und mittleren agrar- und ernährungswirtschaftlichen Unternehmen
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Betriebsmitteln (zum Beispiel Düngemittel, Saatgut, Futter)
- Laufende Betriebskosten (Personal, Miete, Kfz, Zinsen)
- Unternehmenskäufe und -übernahmen von KMU
Nicht förderfähige Ausgaben
- Installation fossiler Heizkessel ab 01.01.2025
- Umschuldungen
- Erwerb von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition
- Vorhaben nach Ausschlusskriterien der Rentenbank
- Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Gewerbliche Tätigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Zinssubventioniertes Darlehen im Hausbankenverfahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Programmmerkblatt Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel (KF778645LB)
- Antragsformular WF_1001
- Beihilfeantrag WF_1301
- De-minimis-Erklärung Vordruck 1332
- Kumulierungserklärung WF_1302
- Produktinformationsblatt
- Konditionenübersicht Landwirtschaftsförderung
- produktspezifische Datenschutzhinweise
- Risikogerechtes Zinssystem (RGZS)-Merkblatt
Bewertungskriterien
- Bonität des Unternehmens
- Werthaltigkeit der Sicherheiten
- Nachhaltigkeitsbeitrag der Investition
Beschreibung
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg erhalten mit dem Förderprogramm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ zinsverbilligte Darlehen im Hausbankenverfahren. Stichthema ist die Finanzierung von Betriebsmittelbedarf (z. B. Düngemittel, Saatgut, Futter) sowie laufenden Kosten (Personal, Miete, Kfz, Zinsen) und der Erwerb bzw. die Übernahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Förderberechtigt sind neben land- und forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen auch agrargewerbliche Handelsunternehmen, Betriebe des Ernährungshandwerks und Unternehmen der Bioenergieerzeugung, ‑speicherung oder ‑verteilung mit Investitionsort in Baden-Württemberg. Fossile Heizkessel sind ab dem 1. Januar 2025 ausgeschlossen. Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden; die L-Bank refinanziert die Förderdarlehen bis zu 10 Mio. € pro Jahr mit einer Laufzeit von sechs, acht oder zehn Jahren (eine tilgungsfreie Anfangszeit möglich). Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab.
Im Verbund mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank gelten bei Bonität, Sicherheitenwerthaltigkeit und Nachhaltigkeitsbeitrag risikogerechte Zinssätze, die sich aus neun Preisklassen ergeben. Die Antragstellung erfolgt über das standardisierte Antragsformular WF_1001, gegebenenfalls ergänzt um die Beihilfeanträge WF_1301 und De-minimis-Erklärung Vordruck 1332 sowie Kumulierungserklärung WF_1302. Eine flexible Mittelabruf- und Mitteleinsatzfrist von zwölf beziehungsweise 36 Monaten wird gewährt, Sondertilgungen sind gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bewerber:innen profitieren von einer umfassenden Beratung durch die Hausbank und profitieren von langen Bereitstellungszins-freien Phasen. Die L-Bank begleitet Unternehmen durch einen klar strukturierten Prozess – von der Antragseinreichung bis zur abschließenden Verwendungsnachweisprüfung – und unterstützt gezielt KMU in ländlichen und vor- beziehungsweise nachgelagerten Wertschöpfungsstufen.
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