Darlehen

Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Zinsgünstiges Darlehen bis zu 10 Mio. EUR für Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft über die Hausbank.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 10 000 000 € pro Jahr
Förderquote: 100%

Förderziel

Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, einschließlich Erwerb von Betriebsmitteln, Unternehmenskauf und Unternehmensübernahme.

Förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensübernahme

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
  • Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Umschuldungen
  • Erwerb von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen
  • Unternehmen der Ernährungswirtschaft
  • Unternehmen des Ernährungshandwerks
  • forstwirtschaftliche Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beihilfeerklärung
  2. Kumulierungserklärung

Beschreibung

Das zinsgünstige Darlehen „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen aller Teilbranchen der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftlichen Betrieben eine bedarfsgerechte Finanzierung ihres Betriebsmittelbedarfs. Über die Hausbank können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben in Höhe von maximal 10 Mio. EUR pro Jahr beantragt werden. Das Darlehen dient dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Produktionsmitteln sowie der Finanzierung von Unternehmenskäufen und -übernahmen. Ausgeschlossen bleiben Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kosten der Fischerei und Aquakultur, Umschuldungen und der Erwerb von Unternehmensanteilen als reine Finanzinvestition. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS), sodass die Höhe des Zinssatzes von Bonität und Sicherheiten abhängig ist.

Interessierte Unternehmen reichen eine Beihilfeerklärung sowie eine Kumulierungserklärung über ihre Hausbank ein und berücksichtigen dabei die EU-beihilferechtlichen Obergrenzen. Das Programm läuft bis längstens 31. Dezember 2030 und lässt sich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern die zulässigen Beihilfeintensitäten eingehalten werden. Die Rentenbank, als zentrale Förderbank für die Agrar- und Ernährungswirtschaft und den ländlichen Raum, begleitet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit maßgeschneiderten Programmkrediten und gewährt auf Anfrage beihilfefreie Konditionen für nicht KMU-konforme Vorhaben.

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