Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Zuschuss für investive Maßnahmen landwirtschaftlicher KMU in Mecklenburg-Vorpommern. Förderperiode 01.01.2023–31.12.2027, Anträge jeweils bis zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 30.11. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, tiergerechten, multifunktionalen sowie witterungsangepassten Landwirtschaft durch Zuschüsse für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Gebäude, Maschinen, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie begleitende Leistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung unbeweglichen Vermögens
- Investitionen in Bewässerungs- und Frostschutzanlagen
- Kauf neuer Maschinen und Anlagen incl. Software
- Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
- Architekten- und Ingenieurleistungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der KMU-Definition der EU
- Mindestens 25 % Umsatz aus landwirtschaftlicher Erzeugung
- Mindestgröße nach ALG
- Nachweis beruflicher Fähigkeiten
- Vorwegbuchführung ≥ 2 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Investitionskonzept
- Betreuer-/Beraterbericht
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Ausbildungsnachweis (Betriebsleiter)
- aktueller Registerauszug
- Gesellschaftervertrag
- Erklärung "kein Unternehmen in Schwierigkeiten"
- Beteiligungserklärungen
- Architekten-/Ingenieurverträge
- Eigentumsnachweis
- Lageplan und Bauunterlagen
- mindestens drei schriftliche Kostenangebote
- behördliche Genehmigungen
- Nachweis Tierbestand
- Nachweis der Güllelagerkapazität
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Richtlinienvoraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Investition
- Termingereife und Vollständigkeit des Antrags
Beschreibung
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU), die mindestens 25 % ihres Umsatzes in der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte erwirtschaften und die gesetzliche Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur/Küstenschutz (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert das AFP wettbewerbsfähige, multifunktionale sowie besonders umwelt-, klima- und tiergerechte Betriebe. Zugelassen sind u. a. Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, bauliche Maßnahmen zur Optimierung von Tierhaltungsbedingungen, frost- und wasserschützende Anlagen sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz. Begleitende Leistungen wie Architekt:innen-, Ingenieur:innen- oder Machbarkeitsstudien werden ebenfalls kofinanziert.
Förderfähig sind Ausgaben bis zu einer Zuwendungshöhe von 65 %, in Einzelfällen (umwelt- und klimaspezifische Maßnahmen) bis zu 65 % und für Junglandwirt:innen ein zusätzlicher Bonus von 10 %, höchstens 20 000 €. Die maximale Fördersumme beträgt 1 000 000 € je Unternehmen. Einzureichen sind u. a. Investitionskonzept, Betreuer:innenbericht, Nachweis der Gesamtfinanzierung, mindestens drei schriftliche Kostenangebote sowie erforderliche behördliche Genehmigungen. Anträge werden in den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 30.11. eines Jahres elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bearbeitet. Das Programm läuft vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 und ermöglicht eine nachhaltige Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern.
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