Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm in Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Modernisierungsvorhaben mit Zuschüssen und Ausfallbürgschaften. Förderbar sind Bau-, Maschinen- und Ingenieurinvestitionen. Investitionsvolumen von 20.000 € bis 5 Mio. €. Antrag vor Vorhabensbeginn bis 2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Modernisierungs- und Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung, Arbeitsbedingungen sowie zur Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz und tiergerechter Haltung.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung/Erwerb/Modernisierung unbeweglichen Vermögens
- Neumaschinen und Anlagen inkl. Software
- Architektur- und Ingenieurleistungen
- Betreuungsgebühren für Investitionsvorhaben
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Jahresumsatz höchstens 10 Mio. €
- Sitz des Unternehmens in Sachsen-Anhalt
- Unternehmen muss ≥ 25 % Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung erzielen
- Nachweis fachlicher Eignung durch Investitionskonzept
- Erfüllung von Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz und tiergerechte Haltung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Investitionsantrag
- Investitionskonzept
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Grad der Modernisierung
- Umwelt- und Klimaschutzaspekte
- Tiergerechte Haltung
Beschreibung
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt bietet landwirtschaftlichen Unternehmen zinsgünstige Ausfallbürgschaften und Zuschüsse bei Modernisierungsvorhaben. Gefördert werden Bau-, Maschinen- sowie Ingenieurinvestitionen mit einem Investitionsvolumen von 20.000 € bis 5 Mio. €. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung von Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu steigern. Umwelt- und Klimaschutzaspekte sowie tiergerechte Haltung stehen dabei im Fokus: Stallbauinvestitionen, die höchsten tiergerechten Standards genügen, und spezifische Maßnahmen zum Klimaschutz werden ebenso berücksichtigt wie Bewässerungsprojekte mit mindestens 15 % Wassereinsparung.
Antragsberechtigt sind Betriebe mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die mindestens 25 % ihres Jahresumsatzes durch Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung erzielen und einen Jahresumsatz von maximal 10 Mio. € ausweisen. Die Fördersätze reichen je nach Vorhabenkategorie von 20 % bis 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Investitionskonzept mit Nachweis fachlicher Eignung sowie ein Finanzierungsplan sind verpflichtende Antragsunterlagen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Behörde eingereicht werden; eine Antragstellung ist einmalig für Investitionsvorhaben der Jahre 2023 bis 2027 möglich, endgültiges Ende der Frist ist der 31. 12. 2027. Die Förderung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
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