Darlehen

Agrarinvestitionskredite (AIK)

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027. Kredite können allein oder kombiniert mit Investitionszuschüssen beantragt werden. Förderzeitraum 01.01.2023–31.12.2029.

Unternehmensfinanzierung Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Förderquote: 50%

Förderziel

Gewährung von Zinszuschüssen zu Agrarinvestitionskrediten zur Förderung von Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Betriebe, mit dem Ziel der Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen, Tier- und Umweltschutz sowie Ressourcen- und Klimaschutz.

Förderfähige Ausgaben

  • Zinszahlungen auf Agrarinvestitionskredit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Kosten für Erwerb von Grund und Boden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb mit mind. 3 ha landwirtschaftlicher Fläche
  • Ausreichende berufliche Qualifikation
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über digitale Förderplattform DFP AMA
  2. Betriebskonzept (ab 150 000 € Investitionskosten)
  3. Berufliche Qualifikation

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit des Betriebskonzepts
  • Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers

Beschreibung

Agrarinvestitionskredite (AIK) unterstützen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ganz Österreich dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Umwelt- sowie Tierwohlziele zu erreichen. Gefördert werden Zinszuschüsse zu Krediten für Investitionen in besonders tierfreundliche Stallbauten, moderne Melk- und Fütterungstechnik, Düngersammelanlagen mit Abdeckung, sowie Beregnungs- und Bewässerungssysteme. Auch bauliche und technische Maßnahmen im Obst-, Wein- und Gartenbau sowie in der Almwirtschaft zählen zum Programm. Die Fördersätze betragen bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten, z. B. 40 % bei Berg- und Almprojekten, 35 % bei hochwertigen Schweineställen und 30 % im Gartenbau. Ergänzende Zuschläge von jeweils 5 Prozentpunkten sind für Junglandwirt:innen, Biobetriebe und Betriebe in besonders erschwerten Lagen möglich. Die maximale Fördersumme liegt grundsätzlich bei 400.000 EUR je Betrieb (bzw. 600.000 EUR für Alm‐Gemeinschaften) in der Förderperiode 2023–2027.

Die Antragstellung erfolgt ganzjährig über die Digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria (eAMA). Anspruchsberechtigt sind land- oder forstwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 3 ha eigenbewirtschafteter Fläche, ausreichender beruflicher Qualifikation und positiver Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Bei Investitionen über 150.000 EUR ist ein Betriebskonzept erforderlich. Zinsenzuschüsse werden auf Agrarinvestitionskredite mit einer Laufzeit von 5 bis 20 Jahren gewährt; die Tilgung beginnt längstens ein Jahr nach Auszahlung. Neben den Bundesmitteln tragen die Länder zwei Drittel der nationalen Kofinanzierung. Förderbeauftragte sind in Burgenland, Niederösterreich und Wien die Landwirtschaftskammern, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Landesregierungen und in der Steiermark je nach Fördergegenstand Landeshauptmann oder Landwirtschaftskammer. Weitere Details zur Antragstellung, Förderungsvoraussetzungen sowie den Auswahlkriterien finden sich in der Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027.

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