Zuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen mit vielfältigen AUKM-Maßnahmen. Anträge für Folgejahre mit Restlaufzeit jederzeit möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Hamburg, Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Förderung gesamtbetrieblicher und flächenbezogener Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur ökologischen Bewirtschaftung, Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltigen Entwicklung natürlicher Ressourcen.

Förderfähige Ausgaben

  • Mehrjährige Wildpflanzenansaat
  • Grünlandbewirtschaftung
  • Pflegemaßnahmen
  • Grabeneinstau

Nicht förderfähige Ausgaben

  • chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • chemisch-synthetische Düngemittel
  • Bodenbearbeitung in Ruhezeit
  • Investive Maßnahmen (Heckenkauf)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Flächen in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen
  • freiwillige Verpflichtung zu AUKM-Maßnahmen
  • Betrieb muss die Flächen selbst bewirtschaften
  • Einhaltung EU-Konditionalität und nationaler Mindestanforderungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. ANtrag auf AUKM im Sammelantrag ANDI
  2. Nachweis der Flächeneigenschaft
  3. Saatgut-Zertifikate (Regiosaaten, RegioZert)
  4. Förderspezifische Aufzeichnungen

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität
  • Anteil in Zielkulisse
  • Langfristige Wirkung

Beschreibung

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) fördern in Bremen, Hamburg und Niedersachsen eine umwelt-, klima- und naturschutzgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. KMU, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen mit Acker- oder Grünlandflächen in diesen Bundesländern können einen bis zu siebenjährigen Zuschuss von 100 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Prämien variieren je nach Maßnahme zwischen rund 300 € und 2 500 € pro Hektar. Gefördert werden zum Beispiel der ökologische Landbau mit Grund- und Zusatzförderung Wasserschutz (548 €–1 546 €/ha), der extensive Getreideanbau mit Untersaat oder Lerchenfenstern (627 €/ha plus bis zu 340 € Aufschlag), die Anlage von Blüh- und Schutzstreifen (1 088 €/ha) oder Hecken (12 068 €/ha), der umweltgerechte Grünlandumbau und Moorschutz (up to 2 569 €/ha) sowie Spezialmaßnahmen zum Schutz von Wildpflanzen, Feldhamstern, Rotmilan oder Nordischen Gastvögeln. Alle Fördermaßnahmen erfordern eine freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung von EU-Konditionalität und Mindestanforderungen (Düngung, Pflanzenschutz, Aufzeichnungen). Anträge können laufend über das elektronische Sammelantragssystem ANDI gestellt werden.

Die Auswahl folgt streng definierten Kulissen: Schutzgebiete, Trinkwassergewinnungsgebiete oder Hanglagen. Förderspezifische Aufzeichnungen und Zertifikate zu Saatgutherkünften sichern die Kontrollierbarkeit. Die Förderung greift bei Neu- oder Folgeanträgen mit Restlaufzeit ab einer Mindestfläche von 0,25 ha (je nach Maßnahme) bis maximal 100 ha. Eine Kombination verschiedener Agrarumweltmaßnahmen ist möglich, wird jedoch durch priorisierte Förderstufen und Kürzungen zur Vermeidung von Doppelförderung gesteuert. Ziel ist die Stärkung von Biodiversität, Klima- und Gewässerschutz sowie die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume.

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