Aktion Aufwind (Förderung/Einzelfallhilfe)
Einzelfall- und Projektförderung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Stadt- und Landkreis Rosenheim – schnell, unbürokratisch und kontinuierlich über das Jahr hinweg.
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Förderkriterien
Förderziel
Individuelle Unterstützung und Projektförderung, um die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien in Stadt und Landkreis Rosenheim zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Rosenheim
- Berechtigung über staatliche Leistungen oder geringes Einkommen
- Antragstellung über eine Kontaktstelle der Freien Wohlfahrtspflege
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis Beratungsstelle / Sozialverband
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Einzelfalls
- Bedarfsgerechtigkeit
- Soziale Wirkung
Beschreibung
Die Aktion Aufwind bietet im Stadt- und Landkreis Rosenheim eine unbürokratische Einzelfall- und Projektförderung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Chancengleichheit junger Menschen aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern auf staatliche Hilfe angewiesen sind oder zu den Geringverdienenden gehören. Die Sparkassenstiftung Zukunft unterstützt seit 2012 mit einem stetig wachsenden Grundstockvermögen innovative Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Arbeit & Soziales. Neben individuellen Hilfen zu Schulbedarf oder Ferienfreizeiten werden auch größere Projekte gefördert, um Armutsspiralen aufzubrechen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Förderberechtigt sind Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen; Anträge können über eine Kontaktstelle der Freien Wohlfahrtspflege jederzeit eingereicht werden. Voraussetzungen sind ein Wohnsitz im Fördergebiet, der Nachweis über staatliche Leistungen oder geringes Einkommen sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular. Die Vergabe erfolgt als Zuschuss, bewertet nach Dringlichkeit, Bedarfsgerechtigkeit und sozialer Wirkung. Fünfmal jährlich tagt der Vergabeausschuss, um zeitnah und kontinuierlich über Unterstützungsanfragen zu entscheiden. Engagierte Eltern, Betreuer:innen und Fachkräfte finden so etablierte Hilfen, die den jungen Menschen echten Aufwind verleihen.
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