Zuschuss

Aktion Familienurlaub

Förderung von Familienurlaub in Kärnten mit Unterkunft und Vollpension für sozial und gesundheitlich bedürftige Familien. Anträge möglich, Termine werden jährlich im Feber/März bekanntgegeben.

Soziales Kinder und Jugendliche

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Die Förderaktion Familienurlaub (Unterkunft und Vollpension) richtet sich an Familien und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind, insbesondere an Personen mit gesundheitlicher oder sozialer Indikation, die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können. Ziel ist es, den Zusammenhalt innerhalb der Familie zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterkunft
  • Vollpension

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Familie oder alleinerziehende Elternteile mit mind. einem Kind
  • gesundheitliche oder soziale Indikation
  • sozial bedürftige Familien oder Alleinerziehende
  • Selbstkostenbeitrag muss vor Beginn eingezahlt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Einkommensnachweise

Beschreibung

Die Förderinitiative „Aktion Familienurlaub“ unterstützt sozial und gesundheitlich bedürftige Familien sowie alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind bei der Realisierung eines gemeinsamen Erholungsurlaubs in Kärnten. Gefördert werden Unterkunft und Vollpension für einen Zeitraum von sieben bis acht Tagen in ausgewählten Familiengästehäusern und Feriendörfern. Wohnsitz in Kärnten, gesundheitliche oder soziale Indikation sowie ein nachgewiesener geringer finanzieller Spielraum bilden die zentralen Zuwendungsvoraussetzungen. Ein moderater Selbstkostenbeitrag ist vor Beginn der Urlaubsmaßnahme zu entrichten, um die Kostenbeteiligung der Familie sicherzustellen. Die Landesregierung wählt die Unterkünfte unter sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus und gewährleistet so barrierefreie Zugänge sowie familiengerechte Rahmenprogramme, die den Zusammenhalt in der familiären Gemeinschaft nachhaltig stärken.

Die Antragsfrist wird jährlich im Feber/März bekanntgegeben; ein fortlaufendes Förderverfahren ermöglicht wiederkehrende Anträge ohne festen Endtermin. Für die Beantragung sind ein ausgefüllter Antrag sowie aktuelle Einkommensnachweise erforderlich, die bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzureichen sind. Ziel der Maßnahme ist die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Erholungsangeboten, um deren individuelle Entwicklung zu fördern. Eltern und Kinder erfahren so in familiärer Atmosphäre eine Auszeit, die Erholung, Freizeitgestaltung und soziale Begleitung vereint. Die Aktion Familienurlaub bietet damit eine wichtige Unterstützung für Kärntner Familien, die ansonsten einen gemeinsamen Urlaub aus finanziellen Gründen nicht realisieren könnten.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.