Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21
Förderung von lokalen Agenda 21-Projekten in Brandenburg zur nachhaltigen Entwicklung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, Einreichungsfristen am 03.03.2026 und 05.05.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Förderung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekten auf kommunaler Ebene im Land Brandenburg im Sinne der Lokalen Agenda 21.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Brandenburg
- Bezug zu lokalen Agenda 21-Zielen und nachhaltiger Entwicklung
Bewertungskriterien
- Relevanz für lokale Agenda 21-Ziele
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Qualität des Umsetzungskonzepts
Beschreibung
Die Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21 unterstützt Akteur:innen aus Kommunen, Vereinen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Brandenburg bei der Realisierung von Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsprojekten vor Ort. Als fortlaufendes Zuschussprogramm können Anträge jederzeit eingereicht werden, wobei feste Fristen am 03.03.2026 und 05.05.2026 gelten. Gefördert werden Vorhaben, die nachweislich einen Bezug zu den lokalen Agenda 21-Zielen aufweisen und an einem Standort im Land Brandenburg realisiert werden. Die Förderbereiche reichen von Umwelt- und Naturschutz über Bildung für nachhaltige Entwicklung bis hin zu Energieeffizienz, regionaler Entwicklung, Arbeit und sozialem Engagement. Projektideen werden nach ihrer Relevanz für die lokalen Agenda 21-Ziele, den Nachhaltigkeitsaspekten und der Qualität des Umsetzungskonzepts bewertet.
Trägerin des Programms ist die agrathaer GmbH mit Sitz in Müncheberg, die durch die Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) umfassende wissenschaftliche, wirtschaftliche und sozioökonomische Expertise einbringt. Die Fördermittel stammen aus der Konzessionsabgabe Lotto des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Entscheidungstermine erfolgen etwa zehn Tage nach den jeweiligen Einreichungsfristen. Mit durchschnittlichen Fördersummen von rund 3.000 € im Teilprogramm „Lokale Agenda 21“ im Jahr 2025 und einer Bewilligungsquote von 67 % bietet das Programm eine attraktive Unterstützung für nachhaltige und gemeinschaftsbildende Projekte auf kommunaler Ebene.
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