Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21
Kleinförderprogramm für das Land Brandenburg. Förderung kleiner, inhaltlich begrenzter Projekte zur nachhaltigen Entwicklung und zur Etablierung regionaler Agenda 21 Initiativen mit Bürgerbeteiligung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten, die nachhaltige Entwicklung, aktive Bürgerbeteiligung und die Verstetigung lokaler Agenda 21 Initiativen fördern. Gefördert werden beispielsweise Workshops, gemeinsame Pflanzaktionen und Maßnahmen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb im Land Brandenburg
- Antragsteller: gemeinnützige Gesellschaften, eingetragene Vereine, Gebietskörperschaften oder Stiftungen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Einreichung eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie weiterer Anlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Weitere Anlagen (z. B. Skizzen, Bilder, Nachweise)
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bürgerbeteiligung
- Qualität der Projektbeschreibung
Beschreibung
Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21 ist ein innovatives Kleinförderprogramm des Landes Brandenburg, das Projekte zur nachhaltigen Entwicklung und regionalen Mitgestaltung unterstützt. Das Förderprogramm legt einen deutlichen Schwerpunkt auf die aktive Bürger:innenbeteiligung sowie die Etablierung lokaler Agenda 21 Initiativen. Dabei werden vielfältige Bereiche wie Bildung für nachhaltige Entwicklung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz, Aus- und Weiterbildung, Arbeit und Soziales sowie Energieeffizienz gefördert. Mit einem klaren Ziel, nachhaltige Entwicklung in kommunalen Kontexten zu etablieren, trägt die Initiative dazu bei, lokale Projekte zu realisieren, die nicht nur ökologische, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte integrieren.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Gebietskörperschaften und Stiftungen, die im Land Brandenburg tätig sind. Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular erforderlich, das neben einer aussagekräftigen Projektbeschreibung auch einen Zeitplan und einen detaillierten Kosten- sowie Finanzierungsplan umfasst. Unterstützt werden sowohl Honorarkosten als auch Sachkosten, wobei die maximale Fördersumme 5.000 € beträgt und bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden können. Projekte, die beispielsweise Workshops, gemeinschaftliche Pflanzaktionen oder Maßnahmen zur Förderung regionaler Wertschöpfungsketten umfassen, können von diesem Fördermechanismus profitieren. Die Initiative legt dabei besonderen Wert auf inklusive Planungs- und Umsetzungsansätze, welche die Vielfalt der regionalen Akteure und deren Engagement berücksichtigen.
Das Programm zeichnet sich durch flexible Antragsfristen mit ca. drei Terminen pro Jahr aus, wobei Anträge kontinuierlich eingereicht werden können und Entscheidungen zeitnah erfolgen. Die umfassende Bewertung basiert auf den Nachhaltigkeitsaspekten, der Qualität der Projektbeschreibung und dem Grad der Bürger:innenpartizipation. Aufgrund der praxisnahen Ausrichtung wird den Antragsteller:innen geraten, das Projekt mit erläuternden Skizzen, Bildern oder ergänzenden Nachweisen anschaulich darzustellen. Insgesamt bietet die Initiative eine ideale Plattform für Akteur:innen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, um innovative, lokal verankerte Projekte zu realisieren und dabei gemeinschaftliche Werte und umweltorientierte Maßnahmen zu fördern. Dieses Förderprogramm trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Brandenburg als regionalspezifisches Modell für nachhaltige Entwicklung und gesellschaftliche Mitgestaltung wahrgenommen wird.
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